AIFM-Richtlinie
“Definitiv. Manager von Private Equity-Fonds wie auch Private Equity-Dachfonds fallen in den Anwendungsbereich der AIFM-Richtlinie. Jedenfalls dann, wenn sie über die Fonds-Generationen (i) mehr als 100 Mio. Euro mit Fremdkapitaleinsatz oder (ii) 500 Mio. Euro ohne Fremdkapitaleinsatz und ohne Anteilsrückgaberecht innerhalb der ersten fünf Jahre verwalten. ‘Mit Fremdkapitaleinsatz’ betrifft — und dies ist wichtig — in Private Equity-Konstellationen allerdings nicht die Akquisitionsfinanzierung auf Ebene der Zielgesellschaft. Was das im Positiven heisst, muss noch genauer herausgearbeitet werden. Nicht in den Anwendungsbereich fallen z.B. Family Offices und Holdinggesellschaften. Selbst, wenn man nicht in den Anwendungsbereich fällt, ist aber genau zu beobachten, inwieweit sich die AIFM-Kriterien als Gütesiegel durchsetzen und damit andererseits ein Subsegment von PE-Fonds entsteht, welches bei institutionellen Investoren möglicherweise nicht mehr so leicht zu plazieren sein wird.”
“Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien nicht unmittelbar rechtlich wirksam und verbindlich. Sie müssen erst noch durch nationale Gesetze umgesetzt werden, was auch in Deutschland für das zweite Quartal 2013 zu erwarten ist. Im Zweifelsfall sind allerdings bestehende nationale Rechtsnormen europarechtskonform — also, wo einschlägig, schon jetzt unter Beachtung der Vorgaben der AIFM-Richtlinie — auszulegen.”
“Bis Ende 2011 sind zunächst die sogenannten Level 2‑Maßnahmen zu verabschieden: Die “technischen” Umsetzungsmaßnahmen, auf die an knapp 100 Stellen des Richtlinientextes verwiesen wird. Mitte 2012 sollte dann ein Diskussionsentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes vorliegen. Nach all dem steht fest: Fondsmanager, die demnächst in ein Fundraising gehen, sollten sich schon jetzt mit den Kerninhalten der Richtlinie vertraut machen.”