ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN

Glossar

269 Einträge im Glossar.

Alphabetisch

A

Abort Costs

Kosten, die entste­hen, wenn eine Trans­ak­tion nicht zustande kommt; auch Broken-Deal Expen­ses genannt.

Accordion Feature

Option, die es dem Darle­hens­neh­mer ermög­licht, den maxi­ma­len Kredit­be­trag zu erhö­hen oder zusätz­li­che Schul­den unter den im Kredit­ver­trag fest­ge­leg­ten Bedin­gun­gen aufzunehmen.

Add-Ons

Erwerb von weite­ren Gesell­schaf­ten oder Vermögensgegenständen.

Added Value

Wert­zu­wachs, den der Betei­li­gungs­ge­ber durch vorhan­dene Netzwerke,Wissen und Betreu­ung für den Betei­li­gungs­neh­mer bewirkt.

AIFMD

Abkür­zung für Alter­na­tive Invest­ment Fund Mana­ger Directive.

Akquisitionslinie

Zuge­sagte und mit Eigen­ka­pi­tal der Banken gemäss CRD IV zu unter­le­gen­der Rahmen­kre­dit für Zukäufe.

Amend and Extend-Lösung

Ände­rungs- und Erweiterungs-Lösung

Anti-Dilution Regelung

Um sicher zu gehen, dass die Venture Capi­tal-Gesell­schaft ihren Einfluss nicht verliert, kann bei einer Folge­fi­nan­zie­rung durch eine Kapi­tal­erhö­hung ein Verwäs­se­rungs­schutz verein­bart werden. Dieser Schutz garan­tiert dem Fonds eine propor­tio­nale Erhö­hung im Verhält­nis zum gegen­wär­ti­gen Anteil.

Appraisal

Bewer­tung (von Unternehmensbestandteilen).

Asset Deal

Firmen­über­nahme durch Erwerb der einzel­nen Wirt­schafts­gü­ter (anstelle der Firmen­an­teile). Gegen­teil: “Share Deal”.

Assets under Management (AUM)

Bezeich­net eine finan­zi­elle Kenn­zif­fer, die das Volu­men an (Kunden-)Geldern angibt, welche von einem Unter­neh­men verwal­tet werden.

B

B2B

Abk. für Busi­ness-to-Busi­ness, drückt die Geschäfts­be­zie­hung zwischen Unter­neh­men aus.

B2C

Steht für Busi­ness-to-Custo­mer-Bezie­hun­gen, d.h. zwischen Unter­neh­men und ande­ren Grup­pen, wie z. B. Privat­per­so­nen, Konsumenten.

Back-to-Back-Finanzierung

Bei einer Back-to-Back-Finan­zie­rung werden Darlehen(stranchen) zu vergleich­ba­ren Kondi­tio­nen über mehrere Stufen z.B. von Konzern-Unter­neh­men gewährt. Beispiels­weise begibt die Mutter­ge­sell­schaft ein Darle­hen an ihre Toch­ter­ge­sell­schaft (etwa zur Finan­zie­rung einer Akqui­si­tion) und beschafft sich die dafür erfor­der­li­chen Mittel als Darle­hen zu ähnli­chen Kondi­tio­nen bei ihren Gesell­schaf­tern und/oder am Kapitalmarkt.

BaFin

Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht verei­nigt die Aufsicht über Banken und Finanz­dienst­leis­ter, Versi­che­rer und den Wert­pa­pier­han­del unter einem Dach.

Baskets

Insbe­son­dere im Bereich der Distres­sed Debt Invest­ments anzu­tref­fende Forde­rungs­körbe bzw. ‑pakete, die in Abgren­zung zu Port­fo­lios auf der einen und Single Names/Single Tickets auf der ande­ren Seite keinen zusam­men­hän­gen­den Bestand von homo­ge­nen Darle­hen z. B. einer bestimm­ten Geschäfts­ein­heit umfas­sen, sondern eine “teil­weise will­kür­li­che und hete­ro­gene“ Zusam­men­stel­lung von Einzel­for­de­run­gen darstellen.

Break-even

Gewinn­schwelle.

Bridge Financing

Brücken-Finan­zie­rung. Finan­zi­elle Mittel, die einem Unter­neh­men zur Über­brü­ckung eines Finanz­eng­pas­ses im Vorfeld einer vorge­se­he­nen Kapi­tal­erhö­hung zur Verfü­gung gestellt werden.

Broken-Deal Expenses

Siehe Abort Costs.

Business Angels

Vermö­gende Privat­per­so­nen, die junge Unter­neh­men, Forschung oder Erfin­dun­gen finan­zie­ren und teil­weise auch begleiten.

Business Plan

Geschäfts­plan eines Unter­neh­mens, in dem die Vorha­ben, sowie Ziele und Wege zum Errei­chen dieser, aufge­führt und quan­ti­fi­ziert werden.

Buy & Build (Buy-and-Build)

Kaufen und Ausbauen. Verfolgt eine Betei­li­gungs­ge­sell­schaft eine Buy-and-Build Stra­te­gie, so erwirbt sie auf Basis eines als Platt­form erwor­be­nen Unter­neh­mens weitere Betei­li­gun­gen in dersel­ben Bran­che, welche häufig im Wett­be­werb zuein­an­der stan­den und versucht, diese zu einer größe­ren Unter­neh­mens­gruppe zusam­men zu führen und Syner­gien zu nutzen.

Buy Back

Exit-Vari­ante: Anteile werden durch Altge­sell­schaf­ter zurückgekauft.

C

Call Option

Kauf- bzw. Bezugs­op­tion für Unternehmensanteile

Capex

Dafür steht die angel­säch­si­sche Bezeich­nung Capi­tal Expen­dit­ure (Kapi­tal­auf­wen­dun­gen). Das sind die Inves­ti­ti­ons­aus­ga­ben eines Unter­neh­mens für länger­fris­tige Anla­ge­gü­ter (wie bspw. neue Maschi­nen, neue Werkshallen).

Carried Interest (Carry)

Gewinn­be­tei­li­gung der Manage­ment­ge­sell­schaft und deren Mana­ger am Erfolg der verwal­te­ten Investorengelder.

Carve-Out

Ausgrün­dun­gen von Unter­neh­mens­tei­len in eigen­stän­dige Firmen. Entwe­der um den betref­fen­den Geschäfts­zweig zu verkau­fen oder um diesen Unter­neh­mens­teil eigen­stän­dig an die Börse zu bringen.

Cash Conversion Cycle

Der Geld­um­schlag oder auch die Geld­um­schlags­dauer bezeich­net im betriebs­wirt­schaft­li­chen Control­ling die Dauer der Bindung liqui­der Mittel (cash) im Umlauf­ver­mö­gen des Unter­neh­mens. Sie errech­net sich aus der durch­schnitt­li­chen Lager­dauer (stock days) zuzüg­lich der durch­schnitt­li­chen Inkass­o­pe­ri­ode (Dauer des Forde­rungs­ein­zugs oder Kunden­ziels) abzüg­lich des durch­schnitt­li­chen Zahlungs­ziels bei Liefe­ran­ten (Liefe­ran­ten­ziel).

Cash free and Debt free-Vereinbarung

Im Rahmen von Unternehmenskäufen/ ‑verkäu­fen wird im Kauf-/Ver­kaufs­ver­trag (engl. SPA bzw. Sales and Purchase Agree­ment) auch in Deutsch­land immer häufi­ger eine Cash free/Debt free Klau­sel einge­baut. Sie regelt die Finanz­aus­stat­tung mit der das Unter­neh­men zum verein­bar­ten Kauf­preis über­ge­ben wird. Ein Käufer bezahlt einen Kauf­preis X bei XY Barmit­tel-Bestand und XY Finanz­ver­bind­lich­kei­ten. Der Kauf­preis wird dadurch exak­ter defi­niert und varia­bel gestal­tet. Stellt sich heraus, dass der Bestand an Barmit­teln zum Stich­tag höher war als im SPA defi­niert, so erhöht sich der Kauf­preis um diese Diffe­renz; stellt sich nach­träg­lich heraus, dass die Finanz­ver­bind­lich­kei­ten zum Stich­tag höher waren als im SPA defi­niert, so verrin­gert sich der Kauf­preis entspre­chend. Anstatt der Bezei­chung Cash free and Debt free-Rege­lung wird auch von einer “Net Debt”-Klausel bzw. einer “Net Debt” Defi­ni­tion gesprochen.

Cashflow

Eine betriebs­wirt­schaft­li­che Kenn­zahl, bei der Einzah­lun­gen und Auszah­lun­gen inner­halb eines bestimm­ten Zeit­raums einan­der gegen­über­ge­stellt (saldiert) werden und dadurch Aussa­gen zur Innen­fi­nan­zie­rung oder Liqui­di­tät eines Unter­neh­mens ermöglichen.

Chinese Walls

(o. a. “ethi­cal walls”) nennt man Vorkeh­run­gen der Banken, die darauf ausge­rich­tet sind, den Infor­ma­ti­ons­fluss zwischen Kredit­ge­ber­seite und dem Handel mit börsen­zu­ge­las­se­nen Papie­ren (inner­halb der Bank) zu verhindern.

Closing

Der Voll­zug einer zuvor unter­zeich­ne­ten Trans­ak­tion. Häufig steht eine Trans­ak­tion nach der Unter­zeich­nung (sog. “Signing”) noch unter aufschie­ben­den Bedin­gun­gen. Der Voll­zug, z.B. die Über­tra­gung oder Emis­sion der Aktien, folgt erst einige Zeit später beim “Closing”.

Closing Accounts

Verein­ba­ren die Parteien Zwischen­ab­schüsse zum Closing, dienen diese insbe­son­dere dem Abgleich von Netto­fi­nanz­ver­bind­lich­kei­ten sowie eines ange­mes­se­nen Working Capi­tals zum Voll­zugs­stich­tag. Verein­zelt erfolgt auch eine Über­prü­fung des Netto­ver­mö­gens (Net Equity). Closing Accounts bezwe­cken die flexi­ble Anpas­sung des Kauf­prei­ses an die konkrete Finan­zie­rungs­si­tua­tion im Zeit­punkt der Über­nahme des Unter­neh­mens durch den Käufer.

Co-Venturing

Betei­li­gung an einem Unter­neh­men durch mehrere VC-Inves­to­ren, von denen einer als „Lead-Inves­tor“ auftritt. Siehe auch Lead Investor.

COGS

Engl. Abk. für Cost of Goods Sold. Damit sind die Kosten gemeint, die in einem unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang mit den produ­zier­ten Waren bzw. Dienst­leis­tun­gen stehen. Es handelt sich dabei um die Herstel­lungs­kos­ten im Umsatzkostenverfahren.

Commitment Fee

Bereit­stel­lungs­ge­bühr.

Completion Accounts-Mechanismus

Mecha­nis­men für Kauf­preis­an­pas­sun­gen. Sie schüt­zen den Käufer gegen nega­tive Wert­ent­wick­lun­gen der Ziel­ge­sell­schaft vor dem Closing. Ande­rer­seits hono­rie­ren sie den Verkäu­fer für eine gute Unter­neh­mens­füh­rung und gene­rierte Cash­flows zwischen dem Stich­tag und dem Closing. In der Praxis gibt es eine Viel­zahl von Preisanpassungsmechanismen.

Compliance

Handeln in Über­ein­stim­mung mit den gelten­den Vorschriften.

Compliance Certificate

Über­ein­stim­mungs­zer­ti­fi­kat (-nach­weis).

Compliance Management System (CMS)

Gesamt­heit der in einer Orga­ni­sa­tion (z. B. in einem Unter­neh­men) einge­rich­te­ten Maßnah­men, Struk­tu­ren und Prozesse, um Regel­kon­for­mi­tät sicher­zu­stel­len, worun­ter rechts­ver­bind­li­che und ethi­sche Regeln fallen können. Eine Art inner­be­trieb­li­ches Kontroll­sys­tem. Ein CMS kann eine viel­fäl­tige recht­li­che Bedeu­tung erlangen.

Confirmatory Due Diligence

Zeit­lich beschränkte Exklu­si­vi­tät für etwa­ige weitere Prüfun­gen und die abschlie­ßen­den Vertrags­ver­hand­lun­gen, die einem favo­ri­sier­ten Bieter vom Verkäu­fer vom Verkäu­fer einge­räumt wird.

Cornerstone Investoren

Inves­to­ren eines Unter­neh­mens, die neben dem Kapi­tal für die Betei­li­gung noch andere Fakto­ren mit einbrin­gen, die für die Geschäfts­po­li­tik bedeu­tend sein können. In der Regel treten vor allem namhafte Perso­nen, Firmen oder auch staat­li­che Stel­len als Corner­stone Inves­tors auf. Sie liefern neben dem Kapi­tal Fakto­ren wie Markt­kennt­nisse, auslän­di­sche Kontakte oder auch schlicht ihr Anse­hen auf dem Markt.

Corporate Bonds

siehe Unter­neh­mens­an­lei­hen.

Corporate Finance

Der Begriff Corpo­rate Finance bezeich­net ein Spezi­al­ge­biet der Finanz­wirt­schaft, das sich mit Fragen zur opti­ma­len Kapi­tal­struk­tur, zur Divi­den­den­po­li­tik des Unter­neh­mens sowie der Bewer­tung von Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen und der Ermitt­lung des Unter­neh­mens­wer­tes ausein­an­der­setzt. In der deut­schen Lite­ra­tur wird der Begriff Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung als Synonym verwen­det. Dieser aus der englisch­spra­chi­gen Lehre stam­mende Begriff umfasst die im deutsch­spra­chi­gen Raum tradi­tio­nell gelehr­ten Fächer Inves­ti­ti­ons­rech­nung, Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung, Unter­neh­mens­be­wer­tung und Kapitalmarkt-Theorie.

Corporate Governance

(Dt. Grund­sätze der Unter­neh­mens­füh­rung) bezeich­net den Ordnungs­rah­men für die Leitung und Über­wa­chung von Unter­neh­men. Der Ordnungs­rah­men wird maßgeb­lich durch Gesetz­ge­ber und Eigen­tü­mer bestimmt. Unvoll­stän­dige Verträge und unter­schied­li­che Inter­es­sen­la­gen bieten den Stake­hol­dern prin­zi­pi­ell Gele­gen­hei­ten wie auch Motive zu oppor­tu­nis­ti­schem Verhal­ten. Rege­lun­gen zur Corpo­rate Gover­nance haben die Aufgabe, durch geeig­nete recht­li­che und fakti­sche Arran­ge­ments die Spiel­räume und Moti­va­tio­nen der Akteure für oppor­tu­nis­ti­sches Verhal­ten einzuschränken.

Corporate Lab

Über ein orga­ni­sa­ti­ons­in­ter­nes Labor können Start-ups gegründet/ finan­ziert werden und erfolgs­re­le­vante Geschäfts­mo­delle über Shared-Services und Stage-Gate-Prozesse zum Erfolg gebracht werden.

Covenant Light Loans

Vertrag­li­che Verein­ba­rung von Darle­hen, bei denen der Darle­hens­ge­ber meist in Phasen nied­ri­ger Kredit­zin­sen in star­kem Maße auf Sicher­hei­ten und Rück­griffs­rechte bzw. allge­mein Sank­tio­nen bei Nicht­er­rei­chen bestimm­ter betriebs­wirt­schaft­li­cher Kenn­zah­len verzichtet.

Covenant-Bruch

Eine zu starke nega­tive Abwei­chung von einem vorher gemein­sam mit den Banken fest­ge­leg­ten Business-Plan.

Covenants

Bedin­gun­gen in Unternehmenskreditverträgen, die vom Kredit­neh­mer einzu­hal­tende Kenn­zah­len fest­schrei­ben. Eine häufig verwen­dete Kenn­zahl ist z.B. Netto-Finanz­ver­schul­dung geteilt durch EBITDA. Kann ein Kredit­neh­mer diese Kenn­zahl nicht einhal­ten, so ist dies ein ‘Coven­ant-Bruch’, der den Kredit­ge­ber dazu berech­tigt, die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. 

CPECs (Convertible Preferred Equity Certificates)

CPECs sind (hybride) Finan­zie­rungs­in­stru­mente, die häufig nach Wahl des Schuld­ners  in bar oder Gesell­schafts­an­tei­len rück­zahl­bar sind. CPECs können fest oder varia­bel verzinst sein.

CRD IV

CRD IV ist ein Legis­la­tiv-Paket der Euro­päi­schen Union, bestehend aus der Eigen­ka­pi­tal­richt­li­nie (2013/36/EU) und der Eigen­ka­pi­tal­ver­ord­nung (575/2013), die Regeln für Banken, Bauspar­kas­sen und Wert­pa­pier­fir­men enthält, ausrei­chende finan­zi­elle Mittel vorzu­hal­ten, um die mit ihrem Geschäft verbun­de­nen Risi­ken abzu­de­cken und ihre Verbind­lich­kei­ten bei Fällig­keit zu decken. Die CRD IV stärkt den bestehen­den Rahmen als Antwort auf die Beden­ken hinsicht­lich der Finanz­sta­bi­li­tät, die während der jüngs­ten Finanz­krise entstan­den sind.

Cross-Default-Klausel

In inter­na­tio­na­len Kredit­ver­trä­gen übli­che Vertrags­klau­sel, die den Gläu­bi­gern (im Regel­fall Banken) die Möglich­keit der sofor­ti­gen und frist­lo­sen Kredit­kün­di­gung einräumt, wenn der Kredit­neh­mer seinen Verpflich­tun­gen aus ande­ren Kredit­ver­trä­gen nicht frist­ge­recht und im vollen Umfang nachkommt.

D

DAC 6

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Einfüh­rung einer Pflicht zur Mittei­lung grenz­über­schrei­ten­der Steu­er­ge­stal­tun­gen (DAC 6) in Kraft getre­ten. Der Gesetz­ge­ber verfolgt mit dieser Mittei­lungs­pflicht das Ziel, Steu­er­ver­mei­dungs­tak­ti­ken früh­zei­tig zu erkennen.

DD-Prozess

Due Dili­gence-Prozess.

DDQ

Due Dili­gence Ques­ti­on­n­aire nennt man den Due Dili­gence-Fragen­ka­ta­log bei einer Transaktion.

Dealbreaker

K.O.-Kriterium.

Dealflow

Gesamt­heit der einge­hen­den Finan­zie­rungs­an­fra­gen von Unter­neh­men bei einer Private Equity- und Venture Capital-Gesellschaft.

Debt Buy-Back

Der Gesell­schaf­ter des Kredit­neh­mers erwirbt Kredit­for­de­run­gen des Kredit­ge­bers gegen den Kredit­neh­mer (möglichst unter par) und redu­ziert anschlie­ßend durch Einbrin­gung der Forde­run­gen an den Kredit­neh­mer dessen Verbindlichkeiten.

Debt Service Reserve Account

Sperr­konto, auf welches der Kredit­neh­mer in guten Zeiten Excess Cash (‘über­schüs­si­ges Geld’) einzu­zah­len hat, das dann als Reserve im Fall eines Versto­ßes gegen die Finanz­kenn­zahl des Cash­flow Cover dient.

Debt-Equity Swap

Erwerb der Darle­hens­for­de­rung gegen ein Unter­neh­men mit anschlie­ßen­der Einbrin­gung dieser Forde­rung als Sach­ein­lage in das Unter­neh­men. Hier­für werden Unter­neh­mens­an­teile gewährt. Der Sach­ein­lage geht regel­mä­ßig eine Kapi­tal­her­ab­set­zung voraus, um dem Inves­tor einen höhe­ren Eigen­ka­pi­tal­an­teil zu gewäh­ren. Proble­ma­tisch bei einer solchen Trans­ak­tion ist regel­mä­ßig die Bewer­tung der einzu­brin­gen­den Forde­rung, da eine Einbrin­gung nur zum “ggf. stark geschmä­ler­ten“ Wieder­be­schaf­fungs­wert möglich ist. Dies insbe­son­dere, da der Nenn­wert der zu gewäh­ren­den Anteile dem Wieder­be­schaf­fungs­wert der Forde­rung entspre­chen muss.

Debt-to-Hold

Ein solcher Kauf von Kredi­ten erfor­dert in der Regel einen länge­ren Inves­ti­ti­ons­zeit­raum von bis zu acht Jahren; die Betei­li­gung wird länger gehal­ten. Hier werden die mit Abschlag gekauf­ten Kredite erst nach erfolg­rei­cher opera­ti­ver Restruk­tu­rie­rung verkauft.

Debt-to-Trade

Eine Vorge­hens­weise im Rahmen der Non-Control-Stra­te­gie, die sich auf den Kauf von Kredi­ten zum Zwecke des Weiter­ver­kaufs an spezia­li­sierte Finanz­in­ves­to­ren fokus­siert. Diese Stra­te­gie ist für Handels­ab­tei­lun­gen großer Banken typisch.

Decentralized Finance (DeFi)

Der Aufbau eines dezen­tra­len, Blockchain-basierten Ökosys­tems, das Finanz­dienst­leis­tun­gen verschie­dens­ter Art anbie­tet und auch maßgeb­li­che Schnitt­stel­len zum Asset Manage­ment hat, in dem aller­dings zentrale Instan­zen für die Steue­rung und Kontrolle (bislang) fehlen – ein nie dagewesener tech­no­lo­gi­scher Struk­tur­wan­del in der gesam­ten Finanzbrache.

Definitivbesteuerung

Eine Steuer, die defi­ni­tiv bezahlt werden muss und bei keiner ande­ren Steuer wieder ange­rech­net werden darf.

Deleveraging

Häufig erhö­hen Gesell­schaf­ten den Fremd­ka­pi­tal­an­teil, um stär­ke­res Wachs­tum zu gene­rie­ren (Leverage). Diese zusätz­li­che Fremd­ka­pi­tal­auf­nahme erhöht im Gegen­zug das Risiko, den Verpflich­tun­gen nicht mehr nach­kom­men zu können. Dele­ver­aging bezeich­net die Substi­tu­tion von Fremd­ka­pi­tal durch Eigen­ka­pi­tal, wodurch eine Vermin­de­rung der Leverage und damit des einge­gan­ge­nen Risi­kos herbei­ge­führt wird.

Delisting

Delis­ting nennt man einen Vorgang in der Börsen­welt, bei dem eine börsen­no­tierte Akti­en­ge­sell­schaft (AG) den Rück­zug aus dem börsen­mä­ßi­gen Handel anstrebt, d.h. sie will ihre Aktien vom Markt nehmen und ihre Börsen­no­tie­rung einstellen.

Delkredererisiko

Auch Zahlungs­aus­fall­ri­siko oder Inkas­so­ri­siko genannt. Das Delkre­de­r­eri­siko stellt die Gefahr dar, dass ein Käufer den verein­bar­ten Preis für eine Ware nicht frist­ge­recht bezahlt.

Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Methode)

Die DCF-Methode ist eine Vari­ante des Ertrags­wert­ver­fah­rens. Sie eignet sich vor allem für die Bewer­tung von Gesell­schaf­ten, die in ihrem Rech­nungs­we­sen eine Cash Flow-Betrach­tung imple­men­tiert haben. Dies dürfte insbe­son­dere bei abschluss­ge­prüf­ten Unter­neh­men der Regel­fall sein. Die DCF-Methode ist mit einem hohen Rechen­auf­wand verbun­den. Für nicht börsen­no­tierte Unter­neh­men kann es schwie­rig werden, Vergleichs­werte ande­rer Unter­neh­men dersel­ben Bran­che zu ermitteln.

Disintermediation

(Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten) beschreibt den Wegfall einzel­ner Stufen der Wert­schöp­fungs­kette. So den Bedeu­tungs­ver­lust von Inter­me­diä­ren der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft die Disin­ter­me­dia­tion digi­ta­li­sier­ba­rer und nicht digi­ta­li­sier­ba­rer Güter im globa­len Informationsmarkt.

Distressed Debt

Der Begriff umfasst notlei­dende Verbind­lich­kei­ten, deren voll­stän­dige Rück­zah­lung durch den Schuld­ner gefähr­det ist; man unter­schei­det hier­bei Non-Performing Loans und Sub-Performing Loans.

Distressed Debt Investments

Der Erwerb notlei­den­der Verbind­lich­kei­ten durch Inves­to­ren, die entwe­der an der Darle­hens­for­de­rung fest­hal­ten, die Sicher­hei­ten verwer­ten oder mittels eines Debt-Equity Swap im Fall von Unter­neh­mens­kre­di­ten Anteile am schul­den­den Unter­neh­men erwer­ben wollen.

Distributed Ledger Technology (DLT)

Eine tech­no­lo­gi­sche Infra­struk­tur, die für die Doku­men­ta­tion bestimm­ter Trans­ak­tio­nen benutzt wird. Im Gegen­satz zum klas­si­schen Ansatz, bei dem ein Haupt­buch in der Regel von nur einer Instanz verwal­tet wird, werden hier dezen­tral und simul­tan belie­big viele prin­zi­pi­ell gleich­ge­stellte Kopien des Ledgers von unter­schied­li­chen Parteien unter­hal­ten. Durch geeig­nete Maßnah­men wird dafür gesorgt, dass neu hinzu­zu­fü­gende Transaktionen in allen Kopien des Ledgers über­nom­men werden und dass es zu einer Über­ein­kunft (Konsen­sus) über den jeweils aktu­el­len Stand des Ledgers kommt.

DivestCo

Dive­s­ted Company, eine ausge­glie­derte Gesell­schaft bzw. auszugliedernder Firmenteil.

Divestment

Bezeich­net das Gegen­teil von Invest­ment. Verkauf von Vermö­gens­be­stand­tei­len und Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen eines Unternehmens.

Divestment bei IPO

Verkauf von Antei­len bei der ersten Einfüh­rung des Unter­neh­mens an der Börse.

Divestment durch Abschreibung

Vergleich­bar mit Totalverlust.

Divestment-Financials

Kenn­zah­len für die Veräus­se­run­gen von Geschäfts­ein­hei­ten, Finanz­da­ten für die Veräu­ße­rung von Betei­li­gun­gen und betei­li­gungs­ähn­li­chen Rech­ten an Unternehmen.

DORA-Verordnung

Eine zentrale Säule des Digi­tal Finance Packa­ges ist die Verordnung über die „Betriebs­sta­bi­li­tät digi­ta­ler Systeme des Finanz­sek­tors und zur Ände­rung der Verord­nun­gen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014“ (Digi­tal Opera­tio­nal Resi­li­ence for the finan­cial sector = DORA)

Double Dip

Dreht die Konjunk­tur nach einer kurzen Aufschwung­phase noch einmal ins Minus, so spricht man von einem Double-Dip. Analog wird dieser Begriff auch auf andere geschäft­li­che Risi­ko­si­tua­tio­nen angewandt.

Drag Rechte

Um den Markt­wert ihrer Geschäfts­an­teile zu erhö­hen und sich eine (weitere) Exit-Stra­te­gie zu sichern, lassen sich Inves­to­ren regel­mä­ßig von den Grün­dern ein soge­nann­tes Drag Long-Recht einräu­men. Dabei handelt es sich um eine Mitver­kaufs­pflicht, aufgrund derer Inves­to­ren bei eige­ner Veräus­se­rungs­ab­sicht Grün­der unter bestimm­ten Bedin­gun­gen zwin­gen können, ihre Geschäfts­an­teile mit zu veräußern.

Dual Track-Verfahren

Bei diesem Verfah­ren wird ein Börsen­gang paral­lel zum Veräu­ße­rungs­ver­fah­ren vorbereitet.

Due Diligence

Detail­lierte Prüfung und Bewer­tung eines poten­ti­el­len Betei­li­gungs­un­ter­neh­mens als Grund­lage für die Investitionsentscheidung.

E

Early Stage-Financing

Finan­zie­rung der Früh­pha­sen­ent­wick­lung eines Unter­neh­mens von der Konzep­tion bis zum Start der Produk­tion und Vermarktung.

Earn-out-Klausel

Bei Earn-Out-Klau­seln handelt es sich um die Fest­le­gung varia­bler Kauf­preis­be­stand­teile, die zu einem bestimm­ten Zeit­punkt nach der Unter­neh­mens­über­tra­gung in Abhän­gig­keit von bestimm­ten Ergeb­nis­kom­po­nen­ten fällig werden. In der Praxis drohen Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen daran zu schei­tern, dass Käufer und Verkäu­fer sich nicht über die künf­ti­gen Ertrags­chan­cen des Unter­neh­mens eini­gen können. Ziel von Earn-Out-Klau­seln ist es, eine Trans­ak­tion trotz abwei­chen­der Kauf­preis­vor­stel­lun­gen erfolg­reich zum Abschluss zu bringen.

EBIT

Earnings Before Income and Taxes, ordent­li­ches Betriebs­er­geb­nis vor Zinsen und Steu­ern. Dient zur Ertrags­be­wer­tung auf schul­den­freier Basis. Weitere Vari­ante, das EBITA, bei dem das Ergeb­nis zusätz­lich um Abschrei­bung (Depre­cia­tion) und Tilgun­gen (Amor­ti­sa­tion) berei­nigt wird.

EBITDA

Abk. für Earnings Before Inte­rest, Taxes, Depre­cia­tion and Amor­tiza­tion. Bedeu­tet “Betriebs­er­geb­nis vor Zinsen, Steu­ern, Abschrei­bung und Abschrei­bung auf imma­te­ri­elle Vermögenswerte”.

Eigenkapitalquote

(englisch equity ratio) ist eine betriebs­wirt­schaft­li­che Kenn­zahl, die das Verhält­nis von Eigen­ka­pi­tal zum Gesamt­ka­pi­tal  (= Bilanz­summe) eines Unter­neh­mens wieder­gibt. Die Eigen­ka­pi­tal­quote ist die bedeu­tendste verti­kale Bilanz­kenn­zahl, die Auskunft über die Kapi­tal­struk­tur eines Unter­neh­mens gibt. Sie dient im Unter­neh­men selbst als Grund­lage für Finanzierungsentscheidungen.

Entry Standard

Teil­be­reich des Open Market der Frank­fur­ter Wert­pa­pier­börse mit zusätz­li­chen Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen. Damit wird klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men ein kosten­güns­ti­gen Zugang zum Kapi­tal­markt eröff­net. Die Einbe­zie­hung in den Entry Stan­dard ist keine Börsen­no­tie­rung an einem orga­ni­sier­ten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wert­pa­pier­han­dels­ge­set­zes (WpHG). In erster Linie rich­tet sich der Entry Stan­dard an quali­fi­zierte Anle­ger gemäß § 2 Nr. 6 Wert­pa­pier­pro­spekt­ge­setz (WpPG), die in der Lage sind, etwa­ige erhöhte Risi­ken im Zusam­men­hang mit der Anlage in Aktien der hier notier­ten Gesell­schaf­ten einzu­schät­zen und zu über­neh­men. Seit Juli 2012 müssen Unter­neh­men für die Einbe­zie­hung in den Entry Stan­dard ein öffent­li­ches Ange­bot mit einem Prospekt erstellen.

Equity Cure-Recht

Von den Gesell­schaf­tern des Kredit­neh­mers zusätz­lich einge­brach­tes Kapi­tal (z.B. in Form einer Kapi­tal­erhö­hung, einer Zahlung in die Kapi­tal­rück­lage oder von Gesell­schaf­ter­dar­le­hen) darf unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen für die Berech­nung und Einhal­tung von Finan­cial Covenants mit einbe­zo­gen werden. Der Charme eines Equity Cure liegt insbe­son­dere darin, dass durch eine Zahlung des Gesell­schaf­ters an den Kredit­neh­mer die Verlet­zung der Finan­cial Covenants im Nach­hin­ein vermie­den werden kann, ohne dass der Gläu­bi­ger irgend­wel­che Rechte hat und ohne dass die Banken etwa­ige Gebüh­ren für den Coven­ant-Bruch in Rech­nung stellen.

Equity Sponsor

Eigen­ka­pi­tal­ge­ber

Equity Value

Eigen­ka­pi­tal­wert. Der Wert des Eigen­ka­pi­tals, ausge­drückt als Markt­wert; in einer Trans­ak­tion entspricht dies dem Kaufpreis.

Equity-Kicker

Darun­ter versteht man die Möglich­keit der Teil­habe am Unter­neh­mens­er­folg. Diese kann z. B. in der Wand­lung von Mezza­nine-Kapi­tal in Eigen­ka­pi­tal, also einer „echten“ Betei­li­gung bestehen. Eben­falls ist bei einem ange­streb­ten späte­ren Börsen­gang eine Akti­en­be­tei­li­gung denk­bar. Fremd­ka­pi­tal­ge­bern wird so die Möglich­keit einge­räumt, Anteile an der zu finan­zie­ren­den Perso­nen- oder Kapi­tal­ge­sell­schaft zu einem späte­ren Zeit­punkt, oft zu Sonder­kon­di­tio­nen, zu erwerben.

ERP-Sondervermögen

ERP = Euro­pean Reco­very Program. Der Bund unter­stützt Exis­tenz­grün­dun­gen sowie kleine und mitt­lere Unter­neh­men durch zins­güns­tige Kredite, Betei­li­gungs­ka­pi­tal, eigen­ka­pi­tal­ähn­li­che Mittel und Haftungs­frei­stel­lun­gen. Die Mittel dafür stam­men u.a. aus dem ERP-Sonder­ver­mö­gen. Die Ursprünge des ERP-Sonder­ver­mö­gens liegen gut 60 Jahre zurück. Damals gewähr­ten die USA mit dem “Marshall-Plan” finan­zi­elle Wieder­auf­bau­hilfe für Deutsch­land. Aus dem damit gebil­de­ten Sonder­ver­mö­gen werden seit­dem Gelder vergeben.

ERP-System

Enter­prise Resource Plan­ning System, bedeu­tet, die im Unter­neh­men vorhan­de­nen Ressour­cen zu steu­ern, die Orga­ni­sa­tion aller admi­nis­tra­ti­ven, dispo­si­ti­ven und kontrol­lie­ren­den Tätig­kei­ten eines Unter­neh­mens. Ziele von  ERP sind Verbes­se­rung der orga­ni­sa­to­ri­schen Abläufe und Struk­tu­ren, schnel­lere Anpas­sungs­fä­hig­keit an Unter­neh­mens- und Markt­ver­än­de­run­gen, sowie die Opti­mie­rung der Geschäftsprozesse.

Escrow-Konto

Treu­hand­konto.

ESG

Steht für Policy and Guide­lines im Hinblick auf Envi­ron­men­tal, Social and Gover­nance Issues.

Event of Default

Vertrags­ver­let­zung.

Evergreen Fund

Fonds eines Eigen­ka­pi­tal-Inves­tors ohne begrenzte Lauf­zeit und der bei Bedarf durch den/die Gesell­schaf­ter mit weite­rem Kapi­tal ausge­stat­tet wird.

eWpG

(Abk.) Gesetz zur Einfüh­rung elek­tro­ni­scher Wert­pa­piere (seit 2020).

Exit

Ausstieg eines Inves­tors aus einer Betei­li­gung durch Veräu­ße­rung eines Anteils. Exit-Möglich­kei­ten: Buy Back, Trade Sale, Secon­dary Purchase, Going Public.

Expansion-Financing

Finan­zie­rung von Unter­neh­mens­wachs­tum, das durch vom Unter­neh­men erwirt­schaf­tete Gewinne alleine nicht finan­ziert werden kann. Die Geld­mit­tel werden zur Finan­zie­rung von zusätz­li­chen Produk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten, für Produkt­di­ver­si­fi­ka­tion oder zur Markt­aus­wei­tung verwendet.

F

Fact Book

Conta­ins a struc­tu­red and syste­ma­tic analy­sis and presen­ta­tion ofall essen­tial data of a company.

Failed Leveraged Buy-Out

Geschei­terte, über­wie­gend (und i.d.R. zu hoch) fremd­fi­nan­zierte Unter­neh­mens-Über­nahme durch Finanz­in­ves­to­ren. Eine solche bietet wiederum inter­es­sante Über­nah­me­op­tio­nen für spezia­li­sierte Inves­to­ren, die größ­ten­teils die Darle­hen und teil­weise auch Anteile erwer­ben. Diese Inves­to­ren führen über­mä­ßig oft einen Manage­ment-Wech­sel herbei. Aus ihrer Sicht handelt es sich deshalb um ein inter­es­san­tes Inves­ti­ti­ons­seg­ment, da einer­seits selten Aukti­ons­preise zu zahlen sind und ande­rer­seits gegen­über stra­te­gi­schen Inves­to­ren ein größe­res Know-how im Bereich Restruk­tu­rie­rung aufge­bo­ten werden kann.

Family Office (FO)

Siehe Single Family Office.

FATCA

Engl. Foreign Account Tax Compli­ance Act. Mit FATCA greift die US-Steu­er­be­hörde IRS direkt in alle Trans­ak­tio­nen mit US-Quel­len ein.

FFI

Engl. Foreign Finan­cial Insti­tu­ti­ons. Als FFI quali­fi­zie­ren grund­sätz­lich alle Banken (einschließ­lich Bauspar­kas­sen und Genos­sen­schafts­ban­ken) und Insti­tu­tio­nen, die Finanz­an­la­gen für Rech­nung Drit­ter halten und verwal­ten (Broker, Depot- und Verwahrbanken).

Financial Covenants

Sammel­be­griff für verschie­dene kredit­ver­trag­li­che Klau­seln, welche das kredit­neh­mende Unter­neh­men verpflich­ten, bestimmte Kenn­zah­len zu Eigen­ka­pi­tal, zur Verschul­dung, zum Ertrag und/oder Liqui­di­tät einzu­hal­ten. Finan­cial Covenants sind Neben­be­stim­mun­gen insbe­son­dere zu Kredit­ver­trä­gen. Sie regeln Verhal­tungs­pflich­ten, d.h. keine Zahlungs­pflich­ten, und enthal­ten Rechts­fol­ge­klau­seln in Form von Sank­tio­nen. Sie helfen den Banken, drohende Ausfälle früh zu erken­nen und gegen­zu­steu­ern und werden auf das jewei­lige Unter­neh­men zuge­schnit­ten. Beson­ders wich­tig sind dabei Klau­seln, die sich auf Ertrags- und Cash­flow-Kenn­zah­len bezie­hen. Diese werden vier­tel­jähr­lich kontrolliert.Werden die Verpflich­tun­gen verletzt, führt das oft zu höhe­ren Kredit­zin­sen und der Einbin­dung exter­ner Bera­ter beim Unternehmen.

Financial Engineering

Das Zerle­gen von Finanz­ti­teln in ihre Grund­ele­mente, um sie dann entspre­chend den Anfor­de­run­gen einer neuen Finan­zie­rungs­struk­tur wieder zusam­men­zu­fü­gen. Bei Private Equity ist Kenn­zei­chen insbe­son­dere die opti­male Ausnut­zung von Fremdkapital.

Finetrading

(Eine Wort­zu­sam­men­set­zung aus Finance und Trade). Bezeich­net einen Vorgang der Vorfi­nan­zie­rung von Waren­ein­käu­fen im Mittelstand.

FISG

Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Stär­kung der Finanz­markt­in­te­gri­tät (FISG) in Kraft (Anlass: Wire­card) und adres­siert drei Rege­lungs­kom­plexe: die Corpo­rate Gover­nance, das Bilanz­kon­troll­ver­fah­ren (Enforce­ment) und die Abschlussprüfung. Von den Neure­ge­lun­gen sind insbe­son­dere Vorstände und Aufsichts­räte kapitalmarktorientierter Unter­neh­men betrof­fen. Zentral dabei: Bedeutungszunahme der Steue­rungs- und Kontroll­sys­teme (insbe­son­dere IKS & RMS), Quali­fi­ka­tion und Pflich­ten des (künf­tig verpflich­ten­den) Prüfungs­aus­schus­ses und Neuordnung des Bilanz­kon­troll­ver­fah­rens unter allei­ni­ger Zustän­dig­keit der BaFin.

Freebie Basket

Frei­be­trag

Fronting Bank

Der Begriff „Fron­ting“ kommt aus dem Kredit­ge­schäft und hier insbe­son­dere aus der Syndi­zie­rung von Kredi­ten. Die Fron­ting Bank vertritt die unter­be­tei­lig­ten Banken im eige­nen Namen, aber eben auf fremde Rech­nung. Die kredit­aus­ge­bende Bank steht gegen­über dem Kredit­neh­mer also an der „Front“.

Fund of Funds

Dach­fond, der die ihm zuflie­ßen­den Mittel zum Zwecke der Risi­ko­streu­ung über­wie­gend in Betei­li­gun­gen an ande­ren direkt inves­tie­ren­den Invest­ment­ge­sell­schaf­ten anlegt, ohne sich direkt an Unter­neh­men zu beteiligen.

Fundraising

Aufbrin­gen von Inves­ti­ti­ons­ka­pi­tal zum Zweck der Grün­dung einer Beteiligungsgesellschaft.

G

GAFA-Analyse

Vergleich der Unter­neh­mens­po­si­tio­nie­rung mit Google, Amazon, Face­book und Apple.

General Partner (GP)

Die Gene­ral Part­ner­ship ist die am weites­ten verbrei­tete Form der ameri­ka­ni­schen Perso­nen­ge­sell­schaf­ten. Gebräuch­li­che Bezeich­nung für Venture Capi­tal- oder Private Equity-Gesellschaften.

Going Public

Einfüh­rung des Unter­neh­mens an der Börse.

H

Hands On

Aktive Betreu­ung.

Headroom

Der mit den Fremd­ka­pi­tal­ge­bern verein­barte Spiel­raum zwischen Plan­zah­len und Coven­ant, damit nicht bereits normale opera­tive Schwan­kun­gen zu einem Verstoß gegen die Finanz­kenn­zah­len führen.

High Yield-Anleihen

haben weit­ge­hend diesel­ben Anle­ger wie Lever­a­ged Loans, wenn auch weni­ger Pensi­ons­kas­sen und Banken und mehr Hedge-Fonds. Bei einer High Yield-Anleihe handelt es sich um einen von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ausge­ge­be­nen Schuld­ti­tel. Sowohl Lever­a­ged Loans als auch High Yield-Anlei­hen umfas­sen den Fixed Income-Markt mit einem Rating unter­halb von Invest­ment Grade und sind in der Regel schlech­ter als BBB- eingestuft.

HoldCo

Bei der Fusion einer in den USA gelis­te­ten SPAC und einem Zielunternehmen in Europa muss häufig zuerst eine euro­päi­sche Gesell­schaft (HoldCo) gegrün­det werden, in der die SPAC und das Ziel­un­ter­neh­men durch eine Reihe recht­li­cher Schritte verschmelzen.

HR Services

Human Resour­ces Services, Personalberatungsdienstleistungen.

Hurdle Rate

bezeich­net eine bestimmte Mindest­ver­zin­sung bzw. Gewinn­schwelle, die ein Fonds erzie­len muss, damit das Fonds-Manage­ment am Gewinn des Fonds betei­ligt wird. In der Regel findet die Hurdle Rate vor allem bei so genann­ten Private Equity oder Venture Capi­tal Fonds Anwendung.

I

IKT-Risiken

Risi­ken, die aus Infor­ma­tion, Kommu­ni­ka­tion, Tech­no­lo­gie erwachsen können.

ILPA Private Equity Principles

(ILPA = Insti­tu­tio­nal Limi­ted Part­ner Asso­cia­tion), um verbind­li­che Verfah­ren in Bezug auf Fonds-Part­ner­schaf­ten zwischen Limi­ted Part­ners und Gene­ral Part­ners zu etablie­ren, hat ILPA die Private Equity Prin­ci­ples (Grund­sätze), das erste Doku­ment dieser Art für die Private Equity-Bran­che entwickelt.

In-Court Sale

Über­tra­gende Sanie­rung, bei der die den Geschäfts­be­trieb des Unter­neh­mens ausma­chen­den Vermö­gens­werte und Rechts­ver­hält­nisse an Stra­te­gen (z.B.Wettbewerber) oder Finanz­in­ves­to­ren über­tra­gen werden.

Incentivierung

Leis­tungs­an­reiz, Leistungszuzahlung.

Investment Grade Rating

Unter Rating versteht man im Finanz­we­sen die ordi­nal skalierte Einstu­fung der Boni­tät eines Unter­neh­mens oder Finanz­in­stru­ments. Die Einstu­fung wird in der Regel von einer Rating­agen­tur oder einem Kredit­in­sti­tut vorgenommen.

InvStG

Abk. für Invest­ment­steu­er­ge­setz.

IoT

Das Inter­net der Dinge ist ein Sammel­be­griff für Tech­no­lo­gien einer globa­len Infra­struk­tur der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaf­ten, die es ermög­licht, physi­sche und virtu­elle Gegen­stände mitein­an­der zu vernet­zen und sie durch Infor­ma­ti­ons- und Kommu­ni­ka­ti­ons-tech­ni­ken zusam­men­ar­bei­ten zu lassen.

IPO

Bezeich­nung für die öffent­li­che Erst­emis­sion von Antei­len junger und mittel­stän­di­scher Unter­neh­men an einer Börse (siehe auch ‘Pre-IPO’).

IRR

Inter­nal Rate-of-Return; inter­ner Zins­fuss einer Zahlungsreihe.

IRS

Abk. für Inter­nal Reve­nue Service (engl.), die Bundes­steu­er­be­hörde der Verei­nig­ten Staa­ten die dem Finanz­mi­nis­te­rium unter­stellt ist.

J

JOBS Act

Abk. für Jump­start Our Busi­ness Start­ups Act, ein neues ameri­ka­ni­sches Bundes­ge­setz mit dem Ziel, durch eine Verbes­se­rung des Zugangs zum öffentlichen Kapi­tal­markt der USA die Schaf­fung von Arbeitsplätzen und das Wirt­schafts­wachs­tum in den USA zu erhöhen.

K

Kaduzierung

Ausschluss von Mitglie­dern einer Gesell­schaft bei Verzug mit der Einzah­lung ihres Kapi­tal­an­teils (ggf. der Nach­schüsse). Die säumi­gen Mitglie­der werden ihres Anteils für verlus­tig erklärt: a) Bei der GmbH nach frucht­lo­sem Ablauf der durch Einschrei­be­brief gesetz­ten Nach­frist von mind. einem Monat (§ 21 GmbHG), b) bei der AG nach drei­ma­li­ger frucht­lo­ser Auffor­de­rung; Nach­frist beträgt einen Monat von letz­ter Bekannt­ma­chung oder Auffor­de­rung an (§ 64 AktG).

KGV

Kurs-Gewinn-Verhält­nis.

KPI

Abk. für Key Perfor­mance Indi­ca­tor. Der Begriff bezeich­net Kenn­zah­len, mit denen die Leis­tung von Akti­vi­tä­ten in Unter­neh­men ermit­telt werden kann. Welche KPIs betrach­tet werden soll­ten, um Erfolg oder Miss­erfolg zu messen, hängt vom Unter­neh­men, der jewei­li­gen Maßnahme und deren Zielen ab.

Krypto-Wertpapier

Ein Sonder­fall des elek­tro­ni­schen Wert­pa­piers (elektronisches Wert­pa­pier nach § 4 Abs. 1 eWpG) und stellt kein Zentralregister-Wertpapier (Zentral­re­gis­ter-Wert­pa­pier nach § 4 Abs. 2 eWpG) dar. Im Gegen­satz zu digi­ta­len Assets wie Krypto-Währun­gen und Secu­rity Token, deren Verwahrung einer Lizenz für das Krypto-Verwahr­ge­schäft (Krypto-Verwah­rung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) bedarf, fällt die Verwah­rung von Krypto-Wert­pa­pie­ren unter das Depotgeschäft.

KWG

Kredit­we­sen-Gesetz.

KYC

Abk. für Know-your-Custo­mer-Prin­zip, (engl. für „Lerne Deinen Kunden kennen“). Darun­ter versteht man die Prüfung der persön­li­chen Daten und Geschäftsdaten von Neukun­den eines Kredit­in­sti­tuts zur Präven­tion vor Geld­wä­sche und  Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung auf der Grund­lage des Geld­wä­sche­ge­set­zes 2008.

Künstliche Intelligenz (KI)

Auch arti­fi­zi­elle Intel­li­genz (AI) genannt, ist ein Teil­ge­biet der Infor­ma­tik, das sich mit der Auto­ma­ti­sie­rung intel­li­gen­ten Verhal­tens befasst.

L

Large Cap

Aktien werden nach ihrer Markt­ka­pi­ta­li­sie­rung unter­schie­den in Large Caps, Mid Caps und Small Caps, wobei der Begriff „Cap” die engli­sche Kurz­form für die Kapi­ta­li­sie­rung (Capi­ta­liza­tion) darstellt. Die Markt­ka­pi­ta­li­sie­rung ergibt sich aus der Anzahl der an der Börse gehan­del­ten Aktien des Unter­neh­mens multi­pli­ziert mit dem aktu­el­len Akti­en­kurs. Zu den Large Caps, den Unter­neh­men mit dem höchs­ten Börsen­wert, zählen solche mit einer Markt­ka­pi­ta­li­sie­rung von über zwei Milli­ar­den Euro. Als Mid Caps gelten Unter­neh­men mit einem Börsen­wert zwischen 500 Millio­nen und zwei Milli­ar­den Euro, während die Small Caps eine Markt­ka­pi­ta­li­sie­rung unter einer halben Milli­arde Euro aufwei­sen. Small Caps sind die Akti­en­ka­te­go­rie mit den höchs­ten Renditeerwartungen.

Later Stage-Financing

Finan­zie­rung von Expan­sio­nen, Über­nah­men, Über­brü­ckun­gen etc. bei etablier­ten mittel­stän­di­schen Unternehmen.

LBO (Leveraged Buy-Out)

Über­wie­gend fremd­ka­pi­tal­fi­nan­zierte Unternehmensübernahmen.

Lead Investor

Die Inves­to­ren­par­tei, die in einem Syndi­kat von Inves­to­ren die Verhand­lungs­füh­rung und Orga­ni­sa­tion der Finan­zie­rungs­runde übernimmt.

Legal Due Diligence

Recht­li­che Unter­su­chung aller bestehen­den Verträge.

LegalTech

auch Legal Tech­no­logy, beschreibt den Einsatz von moder­nen, compu­ter­ge­stütz­ten, digi­ta­len Tech­no­lo­gien, um Rechts­fin­dung, ‑anwen­dung, ‑zugang und ‑verwal­tung durch Inno­va­tio­nen zu auto­ma­ti­sie­ren, zu verein­fa­chen und zu verbessern.

Leverage

Fremd­fi­nan­zie­rungs­grad.

Leverage-Effekt

Bezeich­nung für die Hebel­wir­kung von Fremd­ka­pi­tal, die dann entsteht, wenn die Gesamt­ka­pi­tal­ren­ta­bi­lit höher als der für das Fremd­ka­pi­tal aufzu­wen­dende Zins­satz ist, da auf die glei­che Summe an Fremd­ka­pi­tal eine höhere Rendite entfüllt, als dies bei einer Inves­ti­tion ausschließ­lich mit Eigen­ka­pi­tal der Fall wäre. Die Diffe­renz zwischen den Zins­zah­lun­gen und der auf das Fremd­ka­pi­tal entfal­len­den Rendite stellt demnach den Leverage-Effekt dar.

Leverage-Quote

Fremd­fi­nan­zie­rungs­an­teil einer Private-Equity-Trans­ak­tion. Bei konser­va­ti­ven Finan­zie­run­gen liegt der Leverage-Anteil bei 50–60 %, bei progres­si­ven Finan­zie­run­gen sind Leverage-Anteile von über 90 % selte­ner als z. B. in den 80er Jahren.

Leveraged Buy-Out (LBO)

(engl.) Fremd(kapital)finanzierte über­nahme, bezeich­net die Akqui­si­tion eines Unter­neh­mens unter Einbe­zug eines großen Anteils an Fremd­ka­pi­tal zur Beglei­chung des Kauf­prei­ses. Ãœbli­cher­weise erfolgt die ausschlie­ßi­che oder über­wie­gende Besi­che­rung der Akqui­si­ti­ons­fi­nan­zie­rung durch die Ziel­ge­sell­schaft und deren Vermögensgegenstände.

Leveraged Loans

Unter­gruppe syndi­zier­ter, also auf mehrere Gläu­bi­ger verteil­ter, Darle­hen, welche i.d.R. senior secu­red sind (also vorran­gig gegen­über den ande­ren, als junior bzw. subor­di­na­ted einge­stuf­ten   Verbind­lich­kei­ten zu bedie­nen sind), ferner nach den verschie­de­nen hete­ro­ge­nen Defi­ni­tio­nen entwe­der (1) keinen Invest­ment Grade besit­zen (also unter­halb von BBB+ liegen) oder (2) ein Verhält­nis von Debt-to-EBITDA von 3.0 oder mehr aufwei­sen oder (3) vom Pricing her mehr als 150 Basis­punkte über der London Inter­bank Offe­red Rate (LIBOR) anzu­sie­deln sind.

Limited Partner (LP)

Eine Limi­ted Part­ner­ship (dt. Beschränkte Part­ner­schaft) ist eine angel­säch­si­sche Unter­neh­mens­rechts­form, die mit einer deut­schen Komman­dit­ge­sell­schaft vergleich­bar ist und sich aus mindes­tens zwei Gesell­schaf­tern zusam­men­setzt. Der Komple­men­tär einer Limi­ted Part­ner­ship ist der Gene­ral Part­ner (GP), der eben­falls die Geschäfts­füh­rung und Vertre­tungs­macht der Gesell­schaft inne­hält. Die Inves­to­ren betei­li­gen sich ähnlich wie Aktio­näre bzw. Komman­di­tis­ten als Limi­ted Partner.

Liquidationspräferenzen

Anders als der Wort­laut nahe­legt, wird hier nicht nur die Vertei­lung von Über­schüs­sen aus der Liqui­da­tion einer Gesell­schaft gere­gelt, sondern die Erlös­ver­tei­lung im Fall eines Exits oder vergleich­ba­ren Maßnahmen.

Litigation

Rechts­streit.

Loan-to-own-Strategie

Spezia­li­sierte Inves­to­ren versu­chen, den Wert von notlei­den­den Kredi­ten durch einen Tausch gegen Unter­neh­mens­an­teile zu reali­sie­ren, meist ohne Abstim­mung mit dem Manage­ment oder den Altge­sell­schaf­tern, um an der erwar­te­ten Stei­ge­rung des Unter­neh­mens­wer­tes zu parti­zi­pie­ren. Diese Stra­te­gie kann bei erfolg­rei­cher Umset­zung hohe Rendi­ten brin­gen oder den Forde­rungs­aus­fall bei drohen­der Insol­venz verhindern.

Locked Box-Prinzip

Alter­na­tiv zum Konzept der ‘Closing Accounts’ hat sich in den letz­ten Jahren auch das sog. Locked Box-Prin­zip etabliert. Bei diesem Prin­zip geht es konzep­tio­nell nicht um eine Anpas­sung des Kauf­ver­tra­ges, sondern darum, dass die Parteien auf einen möglichst zeit­na­hen Zwischen­ab­schluss Bezug nehmen, der i.d.R. vom Verkäu­fer garan­tiert wird. Der Verkäu­fer garan­tiert dann zusätz­lich dem Käufer, dass seit dem Stich­tag der Zwischen­bi­lanz keine direk­ten oder indi­rek­ten Abflüsse (in der Regel Liqui­di­täts­ab­flüsse, z.B. Divi­den­den) an den Verkäu­fer oder diesem nahe­ste­hen­den Drit­ten erfolgt sind. Ein zwischen­zeit­lich erwirt­schaf­te­ter Gewinn fällt zu Guns­ten, ein Verlust zu Unguns­ten des Käufers aus. Durch den festen Kauf­preis erreicht der Verkäu­fer Preis­si­cher­heit; nach­träg­li­che Kauf­preis­an­pas­sun­gen können sich allen­falls noch aus Gewähr­leis­tungs- oder Vertrags­ver­let­zun­gen erge­ben. Zusätz­lich zum festen Kauf­preis wird viel­fach eine Verzin­sung des Kauf­prei­ses bis zum Voll­zugs­tag vereinbart.

LP

Abk. für Limi­ted Part­ner­ship. Equity Fonds sind norma­ler­weise als Kommanditgesellschaften orga­ni­siert mit einer festen Dauer von 10 Jahren.

M

M&A (Mergers and Acquisitions)

Fusio­nen und Unternehmensübernahmen.

MAC-Klauseln (Material Adverse Change)

Werden den Finan­cial Covenants zuge­rech­net. Die Abkür­zung für MAC steht für Mate­rial Adverse Change, über­setzt heißt das eine ‘wesent­li­che nach­tei­lige Verän­de­rung’ der Grund­la­gen und Umstände einer Trans­ak­tion. Bezugs­punkt ist dabei regel­mä­ßig die Vermögens‑, Finanz- und Ertrags­lage der Ziel­ge­sell­schaft zum Zeit­punkt des Vertragsschlusses.

Machine Learning

Bildet ein Teil­ge­biet der Erfor­schung von Künst­li­cher Intelligenz und zugleich einen Über­be­griff für weitere Tech­no­lo­gien. Der Begriff bezeich­net stark verein­facht einen Prozess, bei dem ein künst­li­ches System mit Hilfe eines Algo­rith­mus anhand von Beispie­len trai­niert wird, ohne diese jedoch einfach nur auswen­dig zu lernen und später abzu­glei­chen, sondern wiederkehrende Muster in den Beispie­len zu erken­nen und zu verall­ge­mei­nern. Das System ist anschlie­ßend in der Lage, auch unbe­kannte Daten zu analy­sie­ren, um daraus Infor­ma­tio­nen auf Grund­lage von Wahr­schein­lich­kei­ten zu extra­hie­ren. Anwendungen gehö­ren derzeit zu den gefrag­tes­ten KI-basier­ten Technologien.

Marketmaker

stel­len Verkaufs­preise für Betei­li­gun­gen, wickeln Verkäufe ab und schaf­fen so Liqui­di­tät in einem Markt.

Material Adverse Effect-Klausel

(= MAC-Klau­sel).Wenn eine wesent­li­che Verschlech­te­rung der Verhält­nisse beim Kredit­neh­mer eintritt, die mit einer gewis­sen Wahr­schein­lich­keit dazu führt, dass der Kredit­neh­mer seinen Pflich­ten gemäß dem Kredit­ver­trag nicht mehr nach­kom­men kann, hat der Kredit­ge­ber das Recht, den Kredit fällig zu stellen.

MBI (Management-Buy-In)

Über­nahme eines Unter­neh­mens durch ein exter­nes Management.

MBO (Management-Buy-Out)

Über­nahme des Unter­neh­mens durch das vorhan­dene Management.

MENA-Investoren

Inves­to­ren aus der Region Middle East & North Africa.

MEP (Management Equity Participation)

Manage­ment-Unter­neh­mens­be­tei­li­gung

Mezzanine

Finan­zie­rungs­mit­tel, die die Finan­zie­rungs­lü­cke zwischen Fremd­und Eigen­ka­pi­tal in der Kapi­tal­struk­tur fällen und sowohl Eigen- wie Fremd­ka­pi­tal­cha­rak­ter haben. In Deutsch­land gebräuch­li­che Formen: partia­ri­sche Darle­hen, Gesell­schaf­ter­dar­le­hen, Vorzugs­ak­tien, Genuss­scheine, stille Betei­li­gung, Seller’s‑Notes.

Mid Caps

siehe Large Caps.

MoRaKG

Deut­sches Gesetz zur Moder­ni­sie­rung der Rahmen­be­din­gun­gen für Kapitalbeteiligungen.

Moral Hazard

Die engli­sche Bezeich­nung für mora­li­sches Wagnis. Hier­un­ter versteht man das Risiko, dass eine Person sich unmo­ra­lisch oder unacht­sam verhält, weil eine Versi­che­rung, ein Gesetz oder eine andere Insti­tu­tion bei Verlus­ten schützt, die durch ihr Verhal­ten ansons­ten entständen.

Mulligan-Klausel

Danach führt ein erster Verstoß gegen Finan­cial Covenants noch nicht zu den weit­rei­chen­den Rechts­fol­gen eines Event of Default. Viel­mehr wird dem Kredit­neh­mer eine Gnaden­frist einge­räumt, in der die Erfül­lung der Covenants in der Folge­pe­ri­ode zur Heilung des Versto­ßes führt. Mit ande­ren Worten: Ein Kredit­ver­trags­ver­stoß liegt bei der Mulligan-Klau­sel nur dann vor, wenn der Kredit­neh­mer in zwei aufein­an­der folgen­den Test­pe­ri­oden gegen die Finanz­kenn­zah­len versto­ßen hat.

N

Net Debt-Abgleich

Es werden Barbe­stände und vergleich­bare Aktiva mit Finanz­ver­bind­lich­kei­ten, insbe­son­dere mittel- und lang­fris­ti­gen Bank­ver­bind­lich­kei­ten, zum Teil aber auch „Quasi-Finanz­ver­bind­lich­kei­ten“, wie Steu­ern, Pensio­nen und gege­be­nen­falls weite­ren von den Parteien verein­bar­ten Abzugs­po­si­tio­nen saldiert.

Net Worth-Covenant

Ein bestimm­tes Verhält­nis von Verbind­lich­kei­ten zu Eigenkapital.

Non-Financial-Covenants

Sie betref­fen vor allem die Sicher­hei­ten-Rang­klau­seln. Hier­bei sind Nega­tiv­klau­seln, Posi­tiv­erklä­run­gen und Gleich­stel­lungs­ver­pflich­tun­gen zu unter­schei­den. Typi­scher­weise kennt die Praxis Kombi­na­tio­nen. Ein Verstoß gegen eine Nega­tiv­klau­sel führt bspw. häufig zur Pflicht eine entspre­chen­den Sicher­heit zu stellen.

Non-Performing Loans

Leis­tungs­ge­störte Kredite. Eine Leis­tungs­stö­rung liegt vor, sobald es zu einem Ausfall des Schuld­ners kommt oder dieser seinen Zahlungs­ver­pflich­tun­gen nur noch einge­schränkt nach­kommt. Von Non- Performing Loans ist insbe­son­dere die Rede, sobald der Schuld­ner drei (so eine Empfeh­lung der Bank für Inter­na­tio­na­len Zahlungs­aus­gleich) bis sechs Monate in Verzug gera­ten ist.

Notar-Anderkonto

Allge­mein Ander­konto, ist ein treu­hän­de­risch verwal­te­tes aber in eige­nem Namen (im Namen des Notars also) geführ­tes Konto.

P

ParentCo

Parent Company, zu deutsch Muttergesellschaft.

Pari-passu Verbindlichkeiten

Gleich­ran­gige Forde­run­gen (latei­nisch pari passu – „im glei­chen Schritt“)

Payment in Kind (PIK)

Anlei­hen, die ihrem Emit­ten­ten für einen defi­nier­ten Zeit­raum die Option einräu­men, zum Coupon­ter­min entwe­der die fälli­gen Zins­zah­lun­gen in bar zu leis­ten oder den Anlei­he­gläu­bi­gern eine Anleihe im Gegen­wert der fälli­gen Zins­leis­tun­gen zu übereignen.

PECs (Preferred Equity Certificates)

PECs sind (hybride) Finan­zie­rungs­in­stru­mente, die beim luxem­bur­gi­schen Darle­hens­neh­mer als steu­er­li­ches und bilan­zi­el­les Fremd­ka­pi­tal quali­fi­zie­ren. PECs können fest o. varia­bel verzinst sein.

Penalty

Geld­buße.

PIPE

Private Invest­ment in Public Equity (private Invest­ments in öffent­lich kotier­ten Beteiligungen).

Playing the Yield Curve

Einschät­zung der Ertrags-/Risiko-Kurve, d.h. Inves­to­ren verlan­gen für höhe­res Risiko einen höhe­ren Ertrag.

Pledge Funds

Pledge-Fonds oder auch Koin­vest­ment-Clubs sind grund­sätz­lich maßge­schnei­derte Anla­ge­mo­delle, die als alter­na­tive Struk­tur zum klas­si­schen Private Equity-Fonds von Mana­gern genutzt werden.

Post-Money-Bewertung

Bezeich­net den Unter­neh­mens­wert, der bereits das einge­brachte Kapi­tal des VC/PE-Inves­tors enthält. Diese Methode wird ange­wandt, wenn das Invest­ment nicht wert­erhö­hend, sondern ledig­lich wert­erhal­tend ist.

PPP (Public Private Partnership)

Abkür­zung für Public Private Part­ner­ship, zu deutsch öffent­lich-Private Part­ner­schaft (ÖPP) wird über­wie­gend als Koope­ra­tion von öffent­li­cher Hand und priva­ter Wirt­schaft verstanden.

Pre-IPO

Unter­neh­mens­phase unmit­tel­bar vor der Börseneinführung.

Pre-Money-Bewertung

Damit ist der bezeich­nete Unter­neh­mens­wert vor einer Finan­zie­rungs­runde gemeint.

Prepayment

Voraus­zah­lung.

Pricing

Preis­ge­stal­tung bzw. Preis­po­li­tik befasst sich mit der Analyse, Fest­le­gung und Über­wa­chung von Prei­sen und Kondi­tio­nen von Produk­tion oder Dienst­leis­tun­gen und ist Teil der Distri­bu­ti­ons-poli­tik eines Unternehmens.

Primärmarkt

Finanz­markt für die erst­ma­lige Ausgabe von Wert­pa­pie­ren (Emis­sion) und deren Verkauf (Plat­zie­rung). Synonym: Emis­si­ons­markt; Gegen­sätze: Sekun­där­markt, Umlaufmarkt

Private Debt

umfasst Fremd­mit­tel, die vorwie­gend von insti­tu­tio­nel­len Inves­to­ren i.d.R. ausser­halb des Banken­sek­tors zur Verfü­gung gestellt werden. Als Private Debt wird hier die Bereit­stel­lung von Fremd­ka­pi­tal vorwie­gend durch insti­tu­tio­nelle Inves­to­ren außer­halb des Kapi­tal­mark­tes an Unter­neh­men bezeich­net. Fremd­ka­pi­tal- und Mezza­nine-Titel, die zumeist kein Invest­ment­grade-Rating haben.

Private Equity (PE)

 Eigen­ka­pi­tal. Firmen­be­tei­li­gun­gen, die nur privat gehan­delt werden können, nicht in öffent­lich gere­gel­ten Märkten.
 

Private High-Yield-Bonds

Privat plat­zierte Hochzinsanleihe.

Private Placement Memorandum (PPM)

Über eine Privat­plat­zie­rung als “Public Place­ment” kann mit einem Private Place­ment Memo­ran­dum (Inves­to­ren-Memo­ran­dum) oder in Kurz­form als Betei­li­gungs-Fact-Sheet eine Kapi­tal­be­schaf­fung zur Liqui­di­täts­ver­bes­se­rung im Unter­neh­men durch­ge­führt werden.

Privatplatzierung

Sonder­form eines Börsen­gangs: Wert­pa­piere eines Unter­neh­mens werden nur einem ausge­wähl­ten Inves­to­ren­kreis und nicht öffent­lich über die Börse ange­bo­ten. Wenn ein Unter­neh­men seine Aktien an der Börse notie­ren lassen möchte, kann entwe­der das Unter­neh­men selbst (Selbst­emis­sion) oder die Emis­si­ons­bank (Fremd­emis­sion) die Aktien an ausge­wählte Inves­to­ren verkau­fen. Handelt es sich bei den Anteils­eig­nern ausschließ­lich um sog. quali­fi­zierte Anle­ger (z.B. Banken, Fonds) oder sind es inner­halb der gesam­ten EU weni­ger als 100 nicht quali­fi­zierte Anle­ger, unter­liegt das Unter­neh­men nicht der Prospekt­pflicht (siehe Art. 2 Abs. 1e EU-PR Euro­päi­sche Prospektrichtlinie).

Public to Private

Ein börsen­no­tier­tes Unter­neh­men wird aus dem Handel genom­men, um Akquisitionen/ Veräu­ße­run­gen von Betriebs­tei­len, Umstruk­tu­rie­run­gen etc. durchzuführen.

Purchase Multiple

Kauf­preis eines Port­fo­lio-Unter­neh­mens als Multi­pli­ka­tor des EBITDA.

Purchase Price

Kauf­preis.

Q

QI (Qualified Intermediary)

Engl. quali­fied inter­me­diary, ist eine von der IRS als quali­fi­zier­ter Mitt­ler einge­ord­nete Insti­tu­tion, wobei ein ameri­ka­ni­scher Rech­nungs­prü­fer die Compli­ance von auslän­di­schen Banken, etc. überprüft.

Quantitative Lockerung

(oder QE von englisch quan­ti­ta­tive easing) bezeich­net eine unkon­ven­tio­nelle Form der Auswei­tung der Geld­ba­sis (expan­sive Geld­po­li­tik) durch eine Zentral­bank. Dabei kauft die Zentral­bank meist lang­fris­tige private oder öffent­li­che Wert­pa­piere, in der Regel Staats­an­lei­hen, von Geschäfts­ban­ken auf.

R

Request for Proposal (RfP)

Auffor­de­rung zur Angebotsabgabe.

Reset Deals

Trans­ak­tio­nen, die eine Preis­an­pas­sung vorse­hen. Der Ausga­be­be­trag der Aktien oder das Umtausch­ver­hält­nis einer Wandel­an­leihe kann je nach Verein­ba­rung in Abhän­gig­keit von verschie­de­nen Krite­rien nach unten (oder nach oben) ange­passt werden. Zu diesen Krite­rien kann z. B. der Akti­en­kurs des Emit­ten­ten zu einem bestimm­ten Zeit­punkt gehö­ren. Siehe auch unter varia­ble deals.

S

Schutzschirmverfahren

Stellt eine Kombi­na­tion aus dem Voll­stre­ckungs­stopp des vorläu­fi­gen Insol­venz­ver­fah­rens und der Eigen­ver­wal­tung dar. Letz­tere wird zunächst für höchs­tens drei Monate ange­ord­net, um einen Insol­venz­plan für das insol­vente Unter­neh­men auszuarbeiten.

SEC

Die United States Secu­ri­ties and Exch­ange Commis­sion ist als US-Börsen­auf­sichts­be­hörde für die Kontrolle des Wert­pa­pier­han­dels zuständig.

SEC-Filings

Meldun­gen und Unter­la­gen, die ein an einer US-ameri­ka­ni­schen Börse notier­tes Unter­neh­men der Börsen­auf­sicht (Secu­ri­ties Exch­ange Commis­sion - SEC) in regel­mä­ßi­gen Abstän­den oder bei bestimm­ten Ereig­nis­sen über­mit­teln muss. Darun­ter fallen z. B. Quar­tals­be­richte, Jahres­ab­schlüsse, usw.

Second Lien Capital

i.d.R. eine Nach­rang­fi­nan­zie­rung zu bereits bestehen­den Finanzierungen.

Second Round-Financing

Die zweite Finan­zie­rungs­runde für ein Unter­neh­men, das bereits in einer ersten Runde Venture Capi­tal oder Private Equity erhal­ten hat.

Secondary Market

A market or exch­ange for secu­ri­ties which are bought or sold follo­wing their initial sale. Secon­dary liqui­dity is the trading volume in these­con­dary market

Secondary Public Offering (SPO)

Kapi­tal­erhö­hun­gen durch Plat­zie­rung von weite­ren Firmen­an­tei­len über einen Börsen­gang bei Investoren.

Secondary Purchase

Eine Venture Capi­tal- oder Private Equity-Gesell­schaft verkauft ihre Anteile an einem Port­fo­lio-Unter­neh­men an eine andere Venture Capi­tal- oder Private Equity-Gesell­schaft bzw. an einen Finanzinvestor. 

Secondary Transaktionen

Bei Secon­dary Private Equity (PE)-Transaktionen wird das bestehende (Teil-)Portfolio von PE-Inves­to­ren (z.B. Venture Capi­tal, Bridge, Buy-outs, Mezza­nine, etc.) verkauft. Der Verkauf von einzel­nen Funds oder Teilen hier­von wird in der Regel vom Inves­tor einge­lei­tet; er kann jedoch auch durch das Manage­ment der PE-Häuser initi­iert werden. Durch den Verkauf können die Inves­to­ren sofort Liqui­di­tät generieren.

Seed Capital Financing

Finan­zie­rung der Ausrei­fung und Umset­zung einer Idee in verwert­bare Resul­tate bis hin zum Proto­typ, auf deren Basis ein Geschäftskonzept für ein zu gründendes Unter­neh­men erstellt wird. 

Seggregated Account

Getrennt geführ­tes Konto.

Sekundärmarkt

bezeich­net im Finanz­we­sen einen Markt, auf dem die Markt­teil­neh­mer bereits in Umlauf befind­li­che Finanz­in­stru­mente als Handels­ob­jekt erwer­ben oder weiter veräu­ßern. Komple­men­tär-Begriff ist der Primärmarkt.

Seller’s Notes

Kauf­preis­stun­dun­gen. ‘Stehen gelas­sene’ Kauf­preis­for­de­run­gen seitens der Verkäu­fer, quasi ein Verkäuferdarlehen.

Senior Debt

Im enge­ren Sinn: bezo­gen auf Sicher­hei­ten und erst­ran­gige Finan­zie­rungs­li­nien in einer Akqui­si­ti­ons­fi­nan­zie­rungs-Struk­tur; im weite­ren Sinn: Ober­be­griff für nicht nach­ran­gige Mittel in einer Akquisitionsfinanzierung.

SG & A

Engl. Abk. für Sales Gene­ral and Admi­nis­tra­tive Expense. Damit sind Vertriebs­ge­mein­kos­ten gemeint, alle direk­ten und indi­rek­ten Kosten, die beim Vertrieb von Produk­ten anfal­len, aber dem einzel­nen Produkt nicht direkt zuge­rech­net werden können – zum Beispiel Kosten für die Lage­rung ferti­ger Erzeug­nisse, für das Verkaufs­büro, die Werbung.

SICAF (Société d’Investissement à Capital Fixe)

Franz. Abk. für société d’investissement à capi­tal fixe. Bezeich­nung für die Rechts­form einer Luxem­bur­gi­schen Inves­ti­ti­ons­ka­pi­tal­ge­sell­schaft mit festem Kapi­tal. Gegen­teil von SICAV.

SICAR (Société d’Investissement en Capital à Risque)

Eine SICAR ist eine Kapi­tal­ge­sell­schaft nach Luxem­bur­gi­schen Recht, deren Mittel in Risikovermögenswerte (Risi­ko­ka­pi­tal) ange­legt werden.

SICAV (Société d’Investissement à Capital Variable)

Eine beson­ders in Frank­reich und Luxem­burg gebräuch­li­che Akti­en­ge­sell­schaft, die über Gesell­schafts­or­gane sowie über ein Mindest­ka­pi­tal verfügt. Der Zweck der SICAV ist auf die Anlage des Gesell­schafts­ka­pi­tals in Wert­pa­pie­ren nach dem Grund­satz der Risi­ko­streu­ung wie es das KAGG für deut­sche Invest­ment­ge­sell­schaf­ten vorschreibt  beschränkt.

Side Car-Vehikel

Struk­tu­ren für eine getrennte Betei­li­gung von Inves­to­ren, um einen bestehen­den Private Equity-Fonds inner­halb seiner regu­lä­ren Lauf­zeit aufzustocken.

Single Family Office (SFO)

Der Begriff Family Office kommt aus dem Engli­schen und bezeich­net eine Gesell­schaft, deren Zweck die Verwal­tung des priva­ten Groß­ver­mö­gens einer Eigen­tü­mer­fa­mi­lie ist.

Single Names

Einzel­for­de­run­gen bzw. zumin­dest Fremd­ver­bind­lich­kei­ten einzel­ner Unternehmen.

Single Tickets

entspricht Single Names

Small Caps

kleine an Börsen gehan­delte Unter­neh­men. Im Allge­mei­nen werden Firmen, deren Börsen­ka­pi­ta­li­sie­rung weni­ger als 256 Mio. € beträgt, und die sich zusätz­lich als beson­ders wachs­tums­stark zeigen, als Small Caps bezeich­net; siehe auch Large Caps.

Smart Contracts

Soft­ware-Programme, die unter ande­rem die Durch­füh­rung und Einhal­tung von Verträ­gen mittels der DLT (Digi­tal Ledger Tech­no­logy) überwachen können.

SME

Abk. für Small and Mid-size Enter­pri­ses (mittel­stän­di­sche Unternehmen).

Social Return on Investment (SROI)

SROI ist eine Methode, die den Ertrag sozia­ler Inves­ti­tio­nen misst. Man geht von der Annahme aus, dass jeder Beitrag eines Subven­ti­ons­ge­bers (gemein­nüt­zige Fonds, Staat) an ein sozi­al­ge­sell­schaft­li­ches Projekt faktisch eine ‘Inves­ti­tion’ in dieses Projekt darstellt und also auch als solche beur­teilt werden kann.

Spin-Off

Ausglie­de­rung und Verselbst­stän­di­gung einer Abtei­lung oder eines Unter­neh­mens­teils aus einer Unternehmung/einem Konzern.

Squeeze-Out

Ausschluss der Minder­heits­ak­tio­näre. Ein Aktio­när, dem mindes­tens 95 Prozent des Grund­ka­pi­tals einer Akti­en­ge­sell­schaft gehö­ren, (Haupt­ak­tio­när) kann verlan­gen, dass die Haupt­ver­samm­lung die Über­tra­gung der Aktien der übri­gen Aktio­näre auf ihn beschließt. Nach der Eintra­gung des Über­tra­gungs­be­schlus­ses im Handels­re­gis­ter erwirbt der Haupt­ak­tio­när auto­ma­tisch alle übri­gen Aktien der Gesell­schaft gegen eine Barabfindung.

Stage Gate Innovationsprozess

Dient der Opti­mie­rung von Inno­va­tions- und Entwick­lungs­pro­zes­sen, mit viel­schich­ti­gen Ziel­set­zun­gen, z.B. Kreieren von neuen Produkten/ Dienst­leis­tun­gen, schär­fere Fokus­sie­rung und bessere Prio­ri­sie­rung im Entwick­lungs­pro­zess sowie Quali­täts­ver­bes­se­rung und Risi­ko­mi­ni­mie­rung bei Prozes­sen. Basis ist das drei­stu­fige „Filter­sys­tem“: Unter­neh­mens­po­li­ti­scher Filter |Tech­ni­scher Filter | Ökono­mi­scher Filter.

Standalone

Stand alone – ein eigen­stän­di­ges Geschäft.

Start Up-Finanzierung

Grün­dungs­fi­nan­zie­rung. Das betref­fende Unter­neh­men befin­det sich in der Grün­dungs­phase, im Aufbau oder erst kurz im Geschäft und hat seine Produkte noch nicht in größe­rem Umfang vermarktet.

Sub-Performing Loans

Kredite, bei denen bereits eine gering­fü­gige Leis­tungs­stö­rung vorliegt (z. B. bei redu­zier­ter Rück­zah­lungs­leis­tung) oder erwar­tet wird.

T

Tag Along-Recht

Das spie­gel­bild­li­che Recht für Grün­der zu dem Drag Along-Recht ist das soge­nannte Tag Along-Recht. Dies ist ein Mitver­kaufs­recht, das Grün­der unter bestimm­ten Bedin­gun­gen dazu berech­tigt, ihre Geschäfts­an­teile mit zu veräu­ßern, wenn Inves­to­ren ihre eige­nen Geschäfts­an­teile veräußern.

Tag and Drag Rights

Vertrag­li­che Mitver­äu­ße­rungs­rechte und ‑pflich­ten, die bei einer Veräu­ße­rung von Akti­en­pa­ke­ten grei­fen. Wenn ein Aktio­när seine Aktien veräu­ßern möchte, ermög­licht das Mitver­äu­ße­rungs­recht (tag-along right) dem Finanz­in­ves­tor, seine Aktien zu densel­ben Bedin­gun­gen eben­falls an den Erwer­ber zu veräußern.Möchte der Erwer­ber die zusätz­li­chen Aktien nicht erwer­ben, kommen die Veräu­ße­rer pro rata zum Zug. Umge­kehrt kann der veräu­ßernde Finanz­in­ves­tor von den übri­gen Aktio­nä­ren verlan­gen, dass diese ihre Aktien zu densel­ben Bedin­gun­gen an einen inter­es­sier­ten Erwer­ber veräu­ßern (drag-along right). So kann der Finanz­in­ves­tor insge­samt ein größe­res Paket anbieten.

Tax Compliance

Bezeich­net die Bereit­schaft von Bürgern, Inves­to­ren etc., geltende Steu­er­ge­setze frei­wil­lig zu achten und steu­er­li­chen Pflich­ten korrekt nachzukommen.

Tax Compliance Management System (TCMS)

Ein System für die Einhal­tung von steu­er­li­chen Vorschrif­ten um zustän­dige Prozesse und verant­wort­li­che Stel­len zu iden­ti­fi­zie­ren und doku­men­tie­ren. Über die Doku­men­ta­tion sollen das Unter­neh­men und seine Leitung im Zwei­fels­fall vom Vorwurf eines leicht­fer­ti­gen Handelns bei Fehlern, die zu verkürz­ten Steu­ern geführt haben, entlas­tet werden.

Tax-Due Diligence

Unter­su­chung der steu­er­li­chen Risiken.

Tokenisierung

Der Trend im Finanz­we­sen und im Wert­pa­pier­recht, Finanzprodukte als Kryp­towerte zu digi­ta­li­sie­ren und auf einer Block­chain als dezen­tral gespeicherte Vermö­gens­werte abzu­bil­den. Der Trend führt weg von der klas­si­schen Papier­form eines Träger­me­di­ums hin zu digi­ta­len Daten. Beispiele sind die Verwendung von Buch­geld anstatt Bargeld, die Einfüh­rung von Krypto-Währun­gen oder die Einfüh­rung von elek­tro­ni­schen Wert­pa­pie­ren anstelle von Wertpapierurkunden. Bei allen wird die Papier­form als Träger­me­dium für Finanz­in­stru­mente abge­löst (toke­ni­siert) durch digi­tale Formen.

TopCo

Abkür­zung für Top-Unter­neh­men oder Obergesellschaft.

Track Record

Erfolgs- und Erfah­rungs­ge­schichte einer Betei­li­gungs­ge­sell­schaft bzw. eines Unter­neh­mens und dessen Managements.

Trade Sale

Veräu­ße­rung der Unter­neh­mens­an­teile an einen indus­tri­el­len oder stra­te­gi­schen Investor.

TSAs

Abk. für Tran­si­tio­nal Service Agree­ments – Überleitungsverträge.

U

Uncommitted Accordion Facility

Zusage der Banken, über eine Erhö­hung des Kredit­be­tra­ges nach­zu­den­ken, ohne dass diese zur Erhö­hung verpflich­tet sind.

Underwriting

Die Annahme eines bestimm­ten Trans­ak­ti­ons­ri­si­kos durch eine Bank oder Versi­che­rung. Z. B. Zeich­nungs­ent­schei­dung im Erst- und Rück­ver­si­che­rungs­ge­schäft. Dazu gehö­ren auch die Prüfung und Einschät­zung von (Rück-)Versicherungsrisiken einschl. der Fest­set­zung einer ange­mes­se­nen Prämie.

Underwriting Process

Der Vorgang bzw. die Unter­zeich­nung der Risikoübernahme.

Unicorn

Unicorns sind Jung­un­ter­neh­men, die mit mindes­tens einer Milli­arde US-Dollar bewer­tet werden. Insge­samt haben 40 euro­päi­sche und insge­samt 229 Unter­neh­men die Milli­ar­den­grenze geknackt (Januar 2016). Darun­ter Uber, Xiaomi, Airbnb, Palan­tir, Snap­chat, Drop­box and Pinterest.

Unternehmensanleihen

Unter­neh­men können sich neben Bank­kre­di­ten auch über die Ausgabe von Unter­neh­mens­an­lei­hen, engl. Corpo­rate Bonds, über den Kapi­tal­markt mit Fremd­ka­pi­tal versor­gen. Die Ausstat­tungs­merk­male wie Lauf­zeit, Kupon und Emis­si­ons­vo­lu­men sind im Emis­si­ons­pro­spekt erläu­tert. Dabei bege­ben Indus­trie­un­ter­neh­men häufig Schuld­ver­schrei­bun­gen um die Liqui­di­tät des Unter­neh­mens zu gewähr­leis­ten oder zu stüt­zen. Dabei ist insbe­son­dere das Rating des Emit­ten­ten zu beach­ten, die Boni­tät der einzel­nen Unter­neh­men beein­flusst den zu zahlen­den Zins­satz für die emit­tierte Anleihe. Unter­neh­mens­an­lei­hen mit erst­klas­si­gem Rating weisen dabei eine nied­ri­gere Rendite auf als die mit einem schlech­ten Rating.

US-GAAP

Abk. für United States Gene­rally Accepted Accoun­ting Principles.

Utilization Fees

Inan­spruch­nah­me­ge­bühr.

V

Variable Deals

Bei einer Trans­ak­tion mit varia­blem Preis verän­dert sich der Ausga­be­be­trag der Aktien oder das Umtausch­ver­hält­nis einer Wandel­an­leihe in Abhän­gig­keit von dem Akti­en­kurs der Gesell­schaft nach dem Closing. Siehe auch unter reset deals.

Vendor

der Verkäu­fer, Anbieter

Vendor Due Diligence

Die Vendor (Verkäu­fer-) Due Dili­gence ist eine vom Veräu­ße­rer in Auftrag gege­bene Due Dili­gence, im Rahmen derer ein exter­ner Bera­ter in der Funk­tion eines neutra­len Gutach­ters das Verkaufs­ob­jekt analy­siert und beur­teilt. Sie ist nicht nur eine wesent­li­che Grund­lage für die Bewer­tung des Unter­neh­mens und ihrer Risi­ken durch den Verkäu­fer, sondern dient auch als „Rüst­zeug“ für die späte­ren Verhandlungen.

Vendor Loan/ Vendor Financing

Vor allem beim Kauf von Unter­neh­mens­an­tei­len (manch­mal auch von Aktien im Paket) getrof­fene Verein­ba­rung, wonach der Verkäu­fer den Kauf­preis gesamt­haft oder zum Teil als Darlehn an den Käufer (Vendor Loan; so auch oft im Deut­schen) bereit­stellt. Häufig im Zusam­men­hang mit Seed Capi­tal prak­ti­ziert; der Grün­der bringt die Anteile der Bank bzw. ande­rer Inves­to­ren auf diesem Weg (als Grund­ka­pi­tal) in sein Unter­neh­men ein.

Vendor Services

Dienst­leis­tun­gen für den Verkäu­fer eines Unter­neh­mens, die dazu dienen sollen, ihn zu einer opti­male Posi­tio­nie­rung für die (Teil-) Veräus­se­rung zu verhelfen.

Venture Capital (VC)

Haften­des Eigen­ka­pi­tal (auch Risiko- oder Wagnis­ka­pi­tal), das in der Regel zusam­men mit unter­neh­me­ri­scher Bera­tung des Kapi­tal­ge­bers zur Verfü­gung gestellt wird. Venture Capi­tal ist eine spezi­elle Form von Betei­li­gungs­ka­pi­tal (Private Equity).

Venture Debt

ist eine von Banken oder Fonds als Ergän­zung zur Eigen­ka­pi­tal­fi­nan­zie­rung gewährte Form der Fremd­fi­nan­zie­rung in den Wachs­tums­pha­sen eines junger Unternehmen.

Venture Leasing

Durch Anla­ge­ver­mö­gen finan­zier­tes Venture Capi­tal für Start­ups und junge Unter­neh­men gegen Leasing-Gebühren.

Venture Loan

Darle­hen eines Venture Capi­tal-Gebers aus Eigen­mit­teln (banken­un­ab­hän­gig) an ein Unternehmen.

W

Waiver

Ausset­zung, Befrei­ung, Aufhe­bung, Erlass (der Vertragsstörung).

Waiver Fee

Eine Sank­tion, z.B. Zins­er­hö­hung oder Nach­be­si­che­rung, im Falle der Verein­ba­rung eines Waivers für den Coven­ant-Bruch.

Warehousing

Durch Vorfi­nan­zie­rung von Ziel­fonds-Invest­ments kann der Invest­ment­ma­na­ger (eines Fonds) bereits während der Zeich­nungs­phase früh­zei­tig Enga­ge­ments eingehen.

Warrants

Opti­ons­scheine: Sicher­hei­ten eines Unter­neh­mens, die dem Eigen­tü­mer das Recht einräu­men, zukünf­tig Aktien zu einem verein­bar­ten Preis an dem Unter­neh­men zu erwerben.

WKBG

Wagnis­ka­pi­tal­be­tei­li­gungs­ge­setz.

Working Capital

Das Working Capi­tal ergibt sich aus der Diffe­renz von Umlauf­ver­mö­gen und kurz­fris­ti­gen Verbind­lich­kei­ten. Diese Diffe­renz und auch der Quoti­ent, die sog. Working Capi­tal Ratio dienen als Kenn­zif­fern der Liqui­di­täts­si­tua­tion eines Unter­neh­mens und sind dabei insbe­son­dere für die Kredit­wür­dig­keits­prü­fung wichtig.

Working Capital Management (WCM)

Im Rahmen des Working Capi­tal Manage­ments können aus dieser Kenn­zahl in Verbin­dung mit weite­ren Kenn­zah­len und Analy­sen Opti­mie­rungs­po­ten­tiale in der Lager­hal­tung oder dem Forde­rungs­ma­nage­ment ermit­telt sowie Schwach­stel­len im Verbind­lich­kei­ten-Manage­ment fest­ge­stellt werden.

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