Unternehmensverkäufe: Exklusiv-Vereinbarung versus Auktion
Immer häufiger sehen wir bei Taylor Wessing, dass unsere Mandanten beim Unternehmensverkauf auf ein strukturiertes Bieterverfahren verzichten. Meist aus gutem Grund, denn gerade bei mittelständisch geprägten Transaktionen ist die Durchführung eines strukturierten Bieterverfahrens mit mehreren parallelen Bietern sehr genau zu prüfen; Aufwand und Kosten sind im Verhältnis zum Gesamtprozess oft zu hoch. Bisweilen ist der Markt für einzelne Unternehmen wegen ihres hohen Spezialisierungsgrades extrem eng, sodass die Zahl der Bieter ohnehin sehr begrenzt ist.
Nicht zuletzt wünschen sich Verkäufer und potentielle Erwerber – jedenfalls ab einem gewissen Zeitpunkt – schlichtweg exklusive Verhandlungen mit der jeweils anderen Partei. Aus Verkäufersicht haben exklusive Verhandlungen den Vorteil, dass bei einem gescheiterten Prozess eine Weitergabe von vertraulichen Informationen nur an einen Bieter erfolgt ist. Das ist gerade für Mittelständler ein wichtiger Punkt. Ihnen ist wichtig, dass ihre Verkaufsabsicht nicht im Markt bekannt wird und dem Unternehmen womöglich im Tagesgeschäft schadet. Vor allem aber hat die Käuferseite oft ein Interesse daran, exklusiv zu verhandeln. Einerseits soll die Abschlusswahrscheinlichkeit erhöht werden, andererseits will kein Käufer rechts überholt werden.
Die Parteien sollten eine Exklusivitätsvereinbarung abschließen, sei es im Rahmen eines Letter of Intent oder in einer separaten Vereinbarung. Die wichtigsten Punkte, die hier geregelt sein sollten: Die Parteien müssen sich über die Dauer der Exklusivitätsphase einigen, eine ein- oder beidseitige Ausgestaltung der Exklusivität sowie sogenannte Break Fees oder Kostentragungsregeln bei einem Verstoß gegen die Exklusivität festlegen.
Beide Parteien sollten großen Wert darauf legen, die Exklusivitätsvereinbarung so konkret und so präzise wie möglich auszugestalten. Sobald neben weiteren „Vorfeld“-Themen das Thema Exklusivität verbindlich geklärt wurde, können die Parteien sich mit voller Tatkraft auf die weiteren Schritte zum Abschluss eines erfolgreichen Deals fokussieren.
Gewiss nein. Gerade bei mittleren und großen Transaktionen ist es wichtig, in Bezug auf die potenziellen Käufer alle Optionen zu kennen. Legt sich der Verkäufer zu früh auf einen Investor fest, entgehen ihm und dem Unternehmen wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten. Umgekehrt ist aber auch der Preis nicht immer das entscheidende Argument, da ein zu hoher Preis die Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens hemmen und indirekt dem Ruf des Alteigentümers schaden kann. So muss sich der Verkäufer stets fragen, welches Verfahren für seine Transaktion am besten geeignet ist: die breitere Marktansprache durch ein strukturiertes Bieterverfahren oder die schnelle und unkomplizierte Variante im Rahmen einer Exklusivsituation.