ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe
Foto: Christoph O. Breithaupt

Wie wirken sich ESG-Kriterien auf Unternehmenstransaktionen aus?

Dazu 3 Fragen an Christoph O. Breithaupt

SKYE PARTNERS in Frank­furt am Main
Foto: Chris­toph O. Breithaupt
15. März 2023

Die ESG-Krite­rien, also die Krite­rien im Hinblick auf die Themen Envi­ron­men­tal, Social and Gover­nance, stel­len spezi­elle Anfor­de­run­gen sowohl an Unter­neh­men als auch an Inves­to­ren. Wie kann eine sinn­volle Berück­sich­ti­gung von ESG-rele­­van­­ten Sach­ver­hal­ten in die Due Dili­gence und die Vertrags­do­ku­men­ta­tion bei Trans­ak­tio­nen gelin­gen? Worauf ist dabei beson­ders zu achten?


Dazu 3 Fragen an Chris­toph O. Breit­haupt, Grün­dungs­part­ner von SKYE PARTNERS in Frank­furt am Main

1. Warum bzw. inwie­fern stel­len ESG-Krite­rien bei der Trans­ak­tion von Unter­neh­men über­haupt ein Thema dar?

Wir beob­ach­ten, dass insti­tu­tio­nelle Inves­to­ren Unter­neh­men zuneh­mend mit verstärk­tem Fokus auf ESG-Konfor­mi­tät beur­tei­len. Hinter­grund sind oftmals die stets stär­ker werden­den Anfor­de­run­gen der hinter den Inves­to­ren stehen­den Geld­ge­ber (Versi­che­run­gen, Banken, Renten­fonds etc.). Denn diese fordern aufgrund des auch in der Gesell­schaft zuneh­men­den Bewusst­seins für ESG vermehrt die Einhal­tung entspre­chen­der Krite­rien. Sowohl im Rahmen der Due Dili­gence als auch im Rahmen der Vertrags­ge­stal­tung stellt sich hier­bei die Heraus­for­de­rung, dass ein bestimm­ter (Markt-)Standard in diesem Bereich noch nicht exis­tiert. Dennoch haben sich bereits diverse Krite­rien heraus­ge­bil­det, die sich posi­tiv bzw. nega­tiv auf die Finan­zie­rung und/oder Unter­neh­mens­be­wer­tung auswirken.

2. Welche Auswir­kun­gen haben die ESG-Krite­rien etwa auf Due Dili­gence, Kauf­ver­träge, Share­hol­der Agree­ments oder auch Closings?

ESG beein­flusst die Durch­füh­rung der gesam­ten Trans­ak­tion von der Due Dili­gence bis zum Closing und darüber hinaus. So beur­tei­len wir mit unse­ren Mandan­ten zu Beginn einer jeden Trans­ak­tion zunächst, welche ESG-Krite­rien aufgrund des Geschäfts­mo­dells des Ziel­un­ter­neh­mens sowie der eigens gesetz­ten Anfor­de­run­gen für sie von Rele­vanz sind und welche Gewich­tung ihnen jeweils zukommt.  Die von uns entwor­fene ESG-Request List wird sodann an die heraus­ge­ar­bei­te­ten Krite­rien angepasst.

Anschlie­ßend flie­ßen die auf Basis unse­rer Fragen zur Verfü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen in unse­ren Legal Due Dili­gence Report ein und geben unse­rem Mandan­ten konkrete Hinweise darauf, wie mit den „Findings“ umzu­ge­hen ist. Unsere Hand­lungs­emp­feh­lun­gen bezie­hen sich auf die konkrete Ausge­stal­tung des Kauf­ver­tra­ges, der Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­rung oder auf To-Do‘s post-closing. So ergän­zen wir vermehrt die Kauf­ver­träge um Garan­tien, Frei­stel­lun­gen, Earn-Out Klau­seln oder sogar MAC-Klau­seln im Zusam­men­hang mit ESG-Risi­ken. Teil­weise arbei­ten wir auch mit Closing Condi­ti­ons, die vorse­hen, dass bspw. gewisse Stan­dards vor dem Closing einge­führt werden, um ESG-Konfor­mi­tät des Ziel­un­ter­neh­mens herzustellen.

Da dies unse­rer Erfah­rung nach häufig in der kurzen Zeit zwischen Signing und Closing nicht umsetz­bar ist, enthal­ten Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen nicht selten die Verpflich­tung, im Nach­gang zur Trans­ak­tion ESG-Krite­rien in die eige­nen Prozesse des Unter­neh­mens zu inte­grie­ren sowie Richt­li­nien und Stan­dards fest­zu­le­gen. Zu den übli­chen Report­ing­pflich­ten des Ziel­un­ter­neh­mens gegen­über dem Inves­tor treten nun entspre­chende ESG-Report­ing­pflich­ten hinzu. Wie die ESG-Report­ing­pflich­ten konkret ausse­hen, wird zumeist in ESG-Work­shops gemein­sam mit dem Inves­tor und exter­nen Bera­tern unmit­tel­bar post-closing erar­bei­tet. Im Mittel­punkt stehen hier insbe­son­dere das Report­ing zu Emis­si­ons­re­duk­tio­nen, equal pay und pari­tä­ti­sche Beset­zung von Kontroll­orga­nen.

3. Welche Vorteile haben Unter­neh­mer, die ihr Unter­neh­men ESG-konform führen?

Eine Unter­neh­mens­füh­rung, die sich an ESG-Krite­rien orien­tiert, hat eine Viel­zahl von Vortei­len. Solche Unter­neh­mer haben zum einen mehr poten­ti­elle Inter­es­sen­ten, die in ihr Unter­neh­men inves­tie­ren oder dieses erwer­ben möch­ten. Denn eine Viel­zahl von Inves­to­ren legt aus poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen oder Repu­ta­ti­ons­grün­den einen immer größe­ren Fokus auf die Inves­ti­tion in ESG-konforme Unter­neh­men. Zum ande­ren steigt hier­durch oftmals der Wert des Unter­neh­mens, was in der Regel den Kauf­preis stei­gen lässt. Weiter redu­ziert die Berück­sich­ti­gung von ESG-Krite­rien den Aufwand der Käufer sowie der Verkäu­fer im Rahmen einer Trans­ak­tion, was auch die Trans­ak­ti­ons­kos­ten verringert.

Da die Imple­men­tie­rung von ESG-Richt­li­nien und ‑Stan­dards nicht „von heute auf morgen“ getan ist, raten wir unse­ren Mandan­ten auf Verkäu­fer­seite dazu, sich früh­zei­tig mit diesem Thema ausein­an­der­zu­set­zen. Viele Unter­neh­men stehen derzeit und in Zukunft vor Nach­folge-Heraus­for­de­run­gen und ein Verkauf stellt oftmals die einzige Option dar. In diesem Fall ist die dem Verkaufs­pro­zess vorge­la­gerte Ausein­an­der­set­zung mit ESG-Themen zu empfeh­len (z.B. im Rahmen einer Vendor Due Dili­gence). Wir unter­stüt­zen dabei, ESG-Krite­rien zu iden­ti­fi­zie­ren, im Unter­neh­men zu imple­men­tie­ren und die Doku­men­ta­tion darzu­stel­len, um den sich anschlie­ßen­den Verkaufs­pro­zess zu optimieren.

 

Über Chris­toph O. Breithaupt 

Chris­toph O. Breit­haupt ist Grün­dungs­part­ner von SKYE PARTNERS und berät insbe­son­dere Buy-out-Trans­ak­tio­nen für Private Equity-Fonds, Unter­neh­mer und Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten (sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäu­fer­seite). Er berät ferner Corpo­rate M&A Mandan­ten bei natio­na­len und inter­na­tio­na­len Trans­ak­tio­nen, u.a. bei Akqui­si­tio­nen, Veräu­ße­run­gen, Joint Ventures und Umstruk­tu­rie­run­gen. Vor Grün­dung von SKYE PARTNERS war er knapp zehn Jahre bei inter­na­tio­na­len Groß­kanz­leien beschäftigt. 

CB@skye-partners.de

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