Beschreibung
Die größten Fehler bei ManagementbeteiligungenDr. Benedikt Hohaus — Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner P+P Pöllath + Partners, München
Prof. Dr. Alexander Götz — Partner Blättchen & Partner GmbH, München
Managementbeteiligungen sind Standard bei von Finanzinvestoren durchgeführten Management Buyout (MBO)-/Leveraged Buyout (LBO)-Transaktionen. Ziel von Finanzinvestoren ist die Interessen-Homogenisierung mit dem Management. Aus Angestellten sollen Unternehmer werden. Die Implementierung von Managementbeteiligungen ist in den letzten 20 Jahren immer professioneller geworden. Dennoch erlebt man in der Praxis immer wieder Fehler, die sowohl bei dem Prozess, als auch bei der konkreten Strukturierung gemacht werden, und die dazu führen können, dass der eigentlich positive Effektiv der Managementbeteiligung nicht zum Tragen kommt oder sich sogar ins Negative verkehrt.
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2016 (IX R 43/15, BStBl. II 2017, 790) nun endlich die Besteuerung von Managementbeteiligungen als Kapitalvermögen bestätigt. Damit wird der zunehmenden Tendenz in der Finanzverwaltung, solche Einkünfte als Arbeitslohn zu qualifizieren, ein Riegel vorgeschoben.
Mit dieser Entscheidung sollte nun der in den letzten Jahren häufigen Finanzverwaltungspraxis, Gewinne aus Managementbeteiligungen als Arbeitslohn zu qualifizieren, die Grundlage entzogen sein. Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Managementbeteiligungen in ihrer Ausgestaltung dem entschiedenen Fall entsprechen oder nahekommen. Wesentlich für die Qualifizierung als Kapitalvermögen sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs folgende Kriterien:
Zusätzliche Informationen
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Titel | Die größten Fehler bei Managementbeteiligungen |
author_1 | Dr. Benedikt Hohaus |
author_1_prof | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner P+P Pöllath + Partners, München |
author_2 | Prof. Dr. Alexander Götz |
author_2_prof | Partner Blättchen & Partner GmbH, München |
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