12. September 2012
Ziel der AIFM-Richtlinie ist es, gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über Manager alternativer Investmentfonds festzulegen, um für die damit zusammenhängenden Risiken und deren Folgen für Anleger und Märkte in der europäischen Union ein kohärentes Vorgehen zu gewährleisten. — Die deutschen Private Equity-Fonds stehen demnach vor einschneidenden Entwicklungen: der AIFM-Diskussionsentwurf reglementiert verschiedene Investoren und führt als Manager-Regulierung zu nachhaltigen Strukturveränderungen in der Branche.
Dazu 3 Fragen an Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei SJ Berwin in München
1. Wo stehen wir aktuell bei der Umsetzung der AIFM-Richtlinie?
Das Bundesfinanzministerium hat am 20. Juli einen Diskussionsentwurf für ein Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Es ist positiv, dass Deutschland als erster Mitgliedsstaat einen Gesetzentwurf für die vollständige Umsetzung entwickelt hat. Dieser Diskussionsentwurf soll im Herbst in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden. Derzeit gilt es, die im Diskussionsentwurf enthaltenen Probleme den Entscheidungsträgern zu verdeutlichen und auf Lösungen hinzuwirken.
2. Wo liegen hierbei die elementaren Knackpunkte für die deutsche Private Equity Industrie?
Aus Sicht der deutschen Private Equity Industrie bestehen insbesondere drei Knackpunkte
1. Sogenannte nicht-professionelle Investoren sollen nicht mehr in Private Equity Fonds direkt investieren dürfen. Dieses Verbot erfasst zum Beispiel viele vermögende Privatpersonen aber auch viele andere institutionelle Investoren, die über entsprechende Erfahrung verfügen. Insbesondere für deutsche Venture Capital-Fonds sind solche Investoren von großer Bedeutung. Ein Ausfall dieser Investorengruppe reduziert das zur Verfügung stehende Beteiligungskapital signifikant.
2. Sog. kleine Manager sollen nach der AIFMD eine Ausnahme von der Regulierung erhalten um eine Überregulierung zu vermeiden. Entgegen der AIFMD sieht der Diskussionsentwurf als weitere Voraussetzung für die Ausnahme vor, dass die vom Manager verwalteten Fonds ausschließlich professionelle Investoren haben dürfen. Deutsche Fonds haben aber typischerweise eine breitere Investorenbasis, so dass die Ausnahme tatsächlich nicht zur Verfügung steht. Es bleibt nur zu hoffen, dass die geplante VC-Verordnung der Kommission Erleichterung schafft.
3. Diese Fonds müssen nach dem Diskussionsentwurf überwiegend in ‘nicht-Finanzinstrumente’ investieren. Die Anlageobjekte von Private Equity und Venture Capital-Fonds sind aber häufig Finanzinstrumente, so dass den Fonds die Anlagemöglichkeiten über Gebühr eingeschränkt werden.
3. Was würde die Realisierung dieses Diskussionsentwurfs für die deutsche Beteiligungsindustrie bedeuten?
Die Realisierung des Entwurfs würde eine tiefgreifende Änderung des Rechtsrahmens für die Private Equity-Industrie in Deutschland darstellen. Andere Mitgliedsstaaten wie zum Beispiel Frankreich werden die Richtlinie marktfördernd umsetzen, so dass sich die Standortfrage vielerorts stellen wird. Es wäre wünschenswert, wenn auch Deutschland wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen anstreben würde.