In internationalen Kreditverträgen übliche Vertragsklausel, die den Gläubigern (im Regelfall Banken) die Möglichkeit der sofortigen und fristlosen Kreditkündigung einräumt, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus anderen Kreditverträgen nicht fristgerecht und im vollen Umfang nachkommt.