Beschreibung
Beweisführung und Schadensberechnung bei UnternehmenskaufverträgenDr. Alice Broichmann — Counsel P+P Pöllath + Partners, München
Kai Schumacher — Senior Director Alvarez & Marsal, München
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) will eigentlich niemand. Aufgrund der doch hohen Kaufpreise kommt es allerdings häufiger als vermutet zu Auseinandersetzungen von nachvertraglichen Diskussionen über Nachverhandlungen bis hin zu prozessualen Auseinandersetzungen vor einem Gericht oder Schiedsgericht.
Zehn Prozent aller M&A Transaktionen führen im Nachgang zu strittigen Situationen
Neuere Untersuchungen zeigen, dass rund zehn Prozent aller Transaktionen zu Nachverhandlungen führen bzw. in der einen oder anderen Form strittig werden. Rund zwei Drittel der Teilnehmer einer Studie zu M&A-Streitigkeiten gehen für die Zukunft sogar von einer Zunahme von Streitfällen und Nachverhandlungen aus. Hintergrund ist, dass die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Compliance-Vorschriften vielen Marktteilnehmern keine Wahl mehr lassen, da sie ansonsten auf meist mehrere Millionen Euro Kaufpreis(-rückforderung) verzichten.
Nach einem langfristigen Erfahrungswert liegt die durchschnittliche Kaufpreisreduktion in der Größenordnung von 5-10%. In der Praxis kommen allerdings auch Kaufpreisanpassungen von 50% und mehr vor. Damit rückt das Thema der Post-M&A-Streitigkeiten immer öfter in den Fokus von Unternehmen, Private Equity-Fonds, Rechts- und Finanzberatern. Auch wenn Streit im Rahmen von M&A-Transaktionen z.B. durch eine intensive Due Diligence und eine ausgezeichnete Rechtsberatung bei der Verhandlung des Kaufvertrags vermindert werden kann, verhindern lässt er sich nicht. – Was tun, damit es nicht zum Streit kommt bzw. wenn es doch soweit kommt?
Beweisführung bei M&A-Streitigkeiten
Ob man als Kläger in einem Rechtsstreit obsiegt, hängt maßgeblich davon ab, ob man die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen kann. Gerade bei komplexen M&A-Streitigkeiten unterschätzen Streitparteien häufig die mit der Beweisführung verbundenen Schwierigkeiten. Wenn der unter Einsatz großer personeller und finanzieller Ressourcen geführte Rechtsstreit nach einem langwierigen Verfahren nur deshalb verloren geht, weil das (Schieds-)Gericht die relevanten Tatsachen nicht als erwiesen erachtet, ist die Enttäuschung groß.
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