Beschreibung
Die größten Irrtümer in Zusammenhang mit dem neuen Deutschen Corporate Governance KodexDr. Michael Zoller — Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Wirsing Hass Meinhold, München
Mit großem Presseecho wurde am 02. Juli 2010 die Bekanntmachung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Während der Kodex bislang lediglich unverbindliche Handlungsempfehlungen enthielt, nähert sich dieser nunmehr Schritt für Schritt zwingenden gesetzlichen Vorgaben an; seit 02. Juli 2010 müssen börsennotierte Aktiengesellschaften nicht nur erklären, sondern auch begründen, ob und weshalb diese von den im Kodex enthaltenen Empfehlungen abweichen.
Gegenstand dieses Beitrages ist aber nicht die Frage der formalen Verbindlichkeit der dort enthaltenen Regelungen (zumal in den vergangen Jahren zu verzeichnen war, dass zahlreiche Empfehlungen ohnehin sukzessive seitens des Gesetzgebers in zwingendes Recht gegossen wurden und die Einhaltung des Kodex auch nicht börsennotierten Gesellschaften empfohlen wird), sondern vielmehr die Auseinandersetzung mit Inhalten: So enthält der Kodex Empfehlungen höchster Brisanz; der Anteil von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten soll erhöht werden, der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt achten und dies insbesondere dadurch gewährleisten, dass auch dort eine stärke Berücksichtigung von Frauen angestrebt wird; die Hauptversammlung soll über Vorstandsgehälter entscheiden können.
Diese Themen machten jüngst erheblich von sich reden; dass hierbei zahlreiche Fehlinterpretationen, aber auch Irrtümer zu beobachten sind, muss ebenso berücksichtigt werden, wie die Frage, wie hiermit umzugehen ist.
Die größten Irrtümer in Zusammenhang mit dem neuen Deutschen Corporate Governance Kodex
Gibt es künftig eine Frauenquote im Aufsichtsrat?
Die Neuregelungen des Kodex wurden in der Öffentlichkeit plakativ mit den Worten umschrieben, dass künftig eine gesetzliche Quotenregelung des Inhalts mehr Frauen in den Aufsichtsrat bevorstünde. In der Tat ist die Neufassung des Kodex im Bereich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates von besonderer Relevanz.
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