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Regulierung light nach dem Kapitalanlagegesetzbuch – Eine neue Landkarte für Manager “kleiner” Fonds

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Beschreibung

Regulierung light nach dem Kapitalanlagegesetzbuch – Eine neue Landkarte für Manager “kleiner” Fonds

Prof. Dr. Andreas Nelle — Rechts­an­walt und Part­ner RAUE LLP, Berlin

Die bereits seit Jahren in der Private Equity und Venture Capital Branche diskutierte AIFM-Richtlinie (AIFM-RL) ist im Juli 2013 mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) fristgerecht umgesetzt worden. Damit werden viele Manager von Investmentfonds erstmals einer umfassenden Regulierung unterworfen. Sofern die verwalteten Vermögenswerte unterhalb bestimmter Größenschwellen liegen, ist allerdings nur ein Teil dieser Vorschriften anwendbar. Damit ergibt sich für "kleine" Fondsmanager und ihre Anleger ein eigenes, neu gestaltetes regulatorisches Umfeld, das es zu erfassen gilt. – Der nachfolgende Beitrag zeichnet eine Landkarte der "Regulierung light" und der Gestaltungsalternativen, die das KAGB gerade den Managern "kleiner" Fonds eröffnet.

Erstmalige Regulierung vieler Fondsmanager

Bereits mit Verabschiedung der AIFM-Richtlinie (AIFM-RL) war klar, dass zukünftig regulatorische Vorgaben für Private Equity Fonds, Venture Capital Fonds, Family Offices und andere Vermögensverwalter eine zunehmende Rolle spielen werden. Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 22. Juli 2013 hat der deutsche Gesetzgeber die AIFM-RL nun fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt. Bei dieser Gelegenheit hat er darüber hinaus die schon bestehenden nationalen Regelungen reformiert und mit den Vorschriften aus der AIFM-RL in einem einheitlichen, aber nicht immer eingängig formulierten Gesetzbuch von 227 Seiten zusammengeführt.

Das KAGB dürfte die Fondslandschaft in Zukunft maßgeblich beeinflussen und in einigen Bereichen erheblich verändern. Denn es vollzieht in Anlehnung an die AIFM-RL einen Paradigmenwechsel: Künftig gilt ein „materieller“ Fonds- und Managerbegriff und damit ein umfassender Regulierungsansatz. Entschieden bisher die formellen Kategorien der OGAW-Richtlinien bzw. des Investmentgesetzes darüber, ob ein Fondsmanager einer Regulierung unterfiel, ist nun ausschlaggebend die materiell ausgeprägte Definition des Investmentvermögens in § 1 Abs. 1 KAGB5. Alle Investmentvermögen, die nicht den formellen Kriterien der OGAW-Richtlinien entsprechen, sind nun als Alternative Investmentfonds (AIF) erfasst, deren Manager (AIFM) einer Erlaubnis bedarf.

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Regulierung light nach dem Kapitalanlagegesetzbuch - Eine neue Landkarte für Manager "kleiner" Fonds

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