Beschreibung
Risikoallokation und Risikoabsicherung beim UnternehmenskaufDr. Matthias Bruse, LL.M. — Rechtsanwalt und Partner P+P Pöllath + Partners, München
Der nachfolgende Beitrag möchte einen Überblick über aktuelle Tendenzen der vertraglichen Vereinbarung von Risikozuordnungen im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer beim Unternehmenskaufvertrag geben. Die Vereinbarung, welche Methode gewählt wird, hängt insbesondere von den Umständen des Einzelfalls und der Verhandlungsmacht der jeweils Beteiligten ab. Deshalb bestehen eher keine festen Regeln, sondern verschiedene Techniken, die sich in der Praxis entwickelt haben.
Einzelne Risikoallokationen zugunsten des Käufers und zu Lasten des Verkäufers
- Kaufpreis
Ein Kaufpreisabschlag ist ein nicht selten gebrauchtes Instrument, um ein antizipiertes Risiko wertmindernd zu berücksichtigen. Der Kaufpreisabschlag führt dazu, dass für Verhandlungszwecke der Eintritt des Risikos (gegebenenfalls mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit) antizipiert wird. Der mögliche künftige Schaden, eine Materialisierung des Risikos, führt zu einem Kaufpreisabschlag, der dem Käufer unmittelbar zugutekommt, unabhängig davon, ob ein Schadensfall tatsächlich eintritt. Materialisiert sich künftig das Risiko, sind im Falle des Kaufpreisabschlags weitere Regressmöglichkeiten des Käufers in der Regel ausgeschlossen (Vermeidung eines sogenannten Double Dips).
- Garantien/ Gewährleistungen
Garantien bzw. Gewährleistungen sind das "klassische" Instrument im Unternehmenskaufvertrag, den Käufer vor bestimmten, das Unternehmen oder die Anteile daran betreffenden Risiken zu schützen. Garantien beschreiben in der Regel einen Sollzustand, der bei Signing bzw. Closing (grundsätzlich nicht danach!) vorliegt. Weicht der Ist-Zustand nachteilig vom Soll-Zustand ab, materialisiert sich das Risiko. In diesem Fall hat der Verkäufer in der Regel Naturalrestitution und/oder Schadensersatz zu leisten.
- Freistellungen
Freistellungen sind insbesondere üblich im Bereich von Steuern, aber auch Umweltrisiken oder andere im Rahmen der Due Diligence spezifisch identifizierte Risiken. Abweichend von Garantien/Gewährleistungen übernimmt der Verkäufer gegenüber dem Käufer das Risiko von künftigen Belastungen des Unternehmens, z.B. für künftige Steuerzahlungen, die nachträglich für bei Signing bzw. Closing abgelaufene Veranlagungszeiträume entstehen.
Zusätzliche Informationen
Titel | Risikoallokation und Risikoabsicherung beim Unternehmenskauf |
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