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Vorwort 2015

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Beschreibung

Vorwort 2015

Dr. Michael Meis­ter MdB — Parla­men­ta­ri­scher Staats­se­kre­tär Bundes­mi­nis­te­rium der Finanzen

Beteiligungskapital ist ein wichtiger, nicht zu unterschätzender Baustein für die Finanzierung deutscher Unternehmen. Überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen sind auf diese Finanzierungsart angewiesen, Private Equity ist also vor allem Mittelstandsfinanzierung. Auch bei Unternehmensgründungen und – expansionen nimmt Beteiligungskapital in Form von Risikokapital eine wichtige Rolle ein. Dabei muss man immer im Auge behalten, dass die Neugründungen von heute der Mittelstand von morgen und somit ein wichtiger Wachstumsmotor sein können. Die Förderung der Bereitstellung von Beteiligungskapital begrüße ich deshalb ausdrücklich. Gerade die Finanzierungsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen nehmen nicht nur auf nationaler politischer Ebene, sondern auch in europäischen und globalen Gremien einen immer breiteren Raum in der Agenda ein.

Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. (BVK) liegt die Anzahl neu finanzierter Unternehmen deutschlandweit seit Jahren konstant bei 1.200 bis 1.300. Private Equity ist in vielen Fällen eine Lösung, wenn ein Unternehmen Kapital und Know-how benötigt, um sich weiterzuentwickeln. Der Umsatz Private Equity-finanzierter Unternehmen entspricht heute rund 8,1 Prozent des Bruttosozialproduktes. In diesen Unternehmen sind ca. 1,19 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt. Und dass Beteiligungskapital auch weiterhin gesucht ist, beweisen die über 42.000 Anfragen von Eigenkapital suchenden Unternehmen oder Unternehmensgründern, die bei BVK-Mitgliedsgesellschaften allein im Jahr 2013 eingingen. Das German Private Equity Barometer für das zweite Quartal 2014 von BVK und KfW zeigt, dass sich die Marktstimmung nach einem verhaltenen Start ins Jahr 2014 wieder verbessert. Allgemein werden die Aussichten als gut beurteilt.

Aus regulatorischer Sicht liegt ein arbeitsintensives Jahr sowohl hinter der Fondsbranche als auch hinter der Fondsaufsicht. Mitte 2013 trat mit Umsetzung der AIFM-Richtlinie das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft. Damit wurden in Deutschland erstmals sämtliche Investmentvermögen und ihre Verwalter unter eine Finanzaufsicht gestellt. Dies betraf auch die Beteiligungsbranche. Aufsicht und Fondsverwalter mussten sich mit für sie jeweils neuen Sachverhalten beschäftigen. Dies ging nicht immer ohne Reibung. Doch ich bin zuversichtlich, dass nach der Anspannung der Übergangszeit auch in Zukunft aufsichtsrechtliche Fragen unter konstruktiver Beteiligung aller Parteien so gelöst werden können, dass der Anlegerschutz und die Besonderheiten von Beteiligungskapitalfonds angemessen berücksichtigt werden.

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Vorwort

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