ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe

Ready for Boarding – Wie sich die Aufnahme von Fondsinvestoren digitalisieren lässt

Dazu 3 Fragen an Dr. Stephan Schade

Poellath, Berlin
Foto: Dr. Stephan Schade
31. Januar 2024

Mit der Zusage eines neuen Inves­tors, eine bestimmte Inves­ti­ti­ons­summe zu zeich­nen, ist für den Fonds­ma­na­ger viel erreicht. Recht­lich geht der Prozess zur Aufnahme des Inves­tors – das soge­nannte Onboar­ding – dann aller­dings erst los. Es gilt die Quali­fi­ka­tion eines Anle­gers für den Fonds zu prüfen und Infor­ma­tio­nen vom Anle­ger zu erheben.


Dazu 3 Fragen an Dr. Stephan Schade, Rechts­an­walt und Part­ner Poellath, Berlin

1. Was hat sich an der Aufnahme von Fonds­in­ves­to­ren bei der Digi­ta­li­sie­rung verändert?
Wenn der Fonds­ma­na­ger seinen Inves­to­ren ein leicht gemach­tes, zeitgemäßes Onboar­ding bieten kann – vergli­chen mit einem, das sie unverhältnismäßig viel Arbeit kostet – dann beinhal­tet das Onboar­ding ebenso einen Wett­be­werbs- und damit Fund­rai­sing-Faktor wie das überzeugende Pitch­deck oder PPM. Ein Onboar­ding, das die Einho­lung vollständiger und rich­ti­ger Anga­ben erleich­tert und Fehler schon bei Eingabe vermei­det, hilft also nicht nur dem Anle­ger, sondern mindes­tens ebenso dem Fonds­ma­na­ger. Das heutige Opti­mum muss sich an den Krite­rien Rechtskonformität und Inves­to­ren­freund­lich­keit messen lassen.
2. Was sind hier­bei die Anfor­de­run­gen an die Betei­lig­ten? Es werden auch Onboar­ding-Portale verwendet?
Ange­strebt wird Einfach­heit, Klar­heit und weni­ger Aufwand für alle Betei­lig­ten. Denken wir an die Heterogenität der Inves­to­ren in Private Equity- und Venture Capi­tal-Fonds. An einem Ende der Skala bewe­gen sich große insti­tu­tio­nelle Inves­to­ren, bei denen Inves­tie­ren tägliches Geschäft ist. Dane­ben gibt es Inves­to­ren mit Inves­ti­ti­ons­er­fah­rung, die über Gesell­schaf­ten in den unter­schied­lichs­ten in- und ausländischen Rechts­for­men inves­tie­ren. Und zuletzt am ande­ren Ende der Skala den first time Inves­tor, der als natürliche Person inves­tiert. Sie alle vereint aber eins: Das Bedürfnis nach einfa­chen, klaren Prozes­sen, die ihnen möglichst wenig Aufwand berei­ten. ‑Gefolgt von klaren Prozes­sen und Zuständigkeiten. Zu einem klaren Prozess gehört, dass die Inves­to­ren in jedem Prozess­schritt ihren Ansprech­part­ner kennen und Zuständigkeiten klar verteilt sind. In diesem Punkt besteht Inter­es­sen­gleich­lauf mit dem Fonds­ma­na­ger, den das Onboar­ding nicht unnötig vom „eigent­li­chen“ Fund­rai­sing und vom Inves­tie­ren ablen­ken soll. Zudem gilt die Nutzung des digi­ta­len Poten­ti­als: Schnitt­stel­len, Auto­ma­ti­sie­rung, Übertragbarkeit und Wieder­ver­wend­bar­keit von Daten. Gerade bei den Onboar­ding-Prozes­sen bestand lange Zeit viel Luft nach oben, denn viele Anle­ger teil­ten (und teilen auch heute noch) ihre Infor­ma­tio­nen mit dem Fonds­ma­na­ger durch das Ausfüllen von langen PDF-Doku­men­ten, die den Ausfüllenden nur bedingt „an die Hand nehmen“. Der Venture Capi­tal- und Private Equity-Markt hat jedoch mitt­ler­weile erkannt, dass sich das Inter­esse an einem schlan­ken, klaren Prozess am besten digi­tal verwirk­li­chen lässt. Das opti­male Onboar­ding-Portal bietet eine hohe Funktionalität, bei der sich der Inves­tor ohne weitere Bera­tung intui­tiv und in kurzer Zeit durch die notwen­di­gen Anga­ben klicken kann und er möglichst wenige Nach­weise selbst erbrin­gen muss. Zusätzlich glänzen kann ein Portal, das (externe) Identifizierungslösungen bietet oder gar Verknüpfungen zu Handels­re­gis­ter-Verfah­ren. Gleich­zei­tig muss die Rechts­si­cher­heit für den Fonds­ma­na­ger und den Inves­tor in glei­cher Weise gewährleistet werden, als würde jede Angabe papier­haft einge­holt und bestätigt werden. Es ist auch kein Neben­thema mehr, dass Onboar­ding-Portale die Vorga­ben des Daten­schut­zes einhal­ten und hohe IT-Sicher­heit für die sensi­blen 92 Daten bieten müssen.
3. Frage 3: Worin bestehen denn die Probleme bei der Digi­ta­li­sie­rung des Onboarding-Prozesses?
Vor dem Hinter­grund, dass im Onboar­ding die Zeich­nung einer mindes­tens sechs‑, häufig sieben- oder acht­stel­li­gen Summe über mehrere Jahre abge­si­chert wird, müssen Recht­si­cher­heit, Daten­schutz und IT-Sicher­heit den Vorrang vor Leich­tig­keit und Funktionalität behal­ten, wenn es zwischen diesen Anfor­de­run­gen zu Ziel­kon­flik­ten kommt. Die aktu­el­len recht­li­chen Entwick­lun­gen im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung lassen aber hoffen, dass es zukünftig zu weni­ger Konflik­ten zwischen diesen Zielen kommen wird.   Dr. Stephan Schade ist Rechts­an­walt und Part­ner bei POELLATH. Sein beson­de­rer Schwer­punkt liegt in der Bera­tung zur Fund Compli­ance insbe­son­dere in den Berei­chen Daten­schutz, Geldwäsche-Prävention und aufsichts­recht­li­che Berichtspflichten.  Den ausführ­li­chen Autoren­bei­trag von Dr. Stephan Schade und seinen beiden Kolle­gen Katha­rina Hammer und Dr. Philip Schwarz van Berk (beide Pöllath) zum Thema „Ready for Boar­ding – Wie sich die Aufnahme von Fonds­in­ves­to­ren digi­ta­li­sie­ren lässt“ können Sie in der neuen FYB-2024 Ausgabe nach­le­sen und/oder als PDF bestel­len! Siehe FYB-Shop.

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