ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe
Foto: Dr. Peter Mailänder

Der Anwalt muss bei Transaktionen auch mal Nachhaltigkeit coachen

Dazu 3 Fragen an Dr. Peter Mailänder

Haver & Mailän­der Rechts­an­wälte in Stuttgart
Foto: Dr. Peter Mailänder
27. Juni 2024

Die klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men, die nicht börsen­no­tiert sind, müssen erheb­li­chen Aufwand betrei­ben, um den ESG-Vorschrif­­ten gerecht zu werden. Häufig werden nicht alle Abtei­lun­gen in die ESG-Inte­­gra­­tion einbe­zo­gen und es fehlt auch Grund­ver­ständ­nis im Hinblick auf die posi­ti­ven Auswir­kun­gen bei Einhal­tung von ESG und Datensicherheit.


Dazu 3 Fragen an Dr. Peter Mailän­der, Part­ner bei Haver & Mailän­der Rechts­an­wälte in Stuttgart

1. Die ESG-Vorschrif­ten stel­len häufig eine Belas­tung für Unter­neh­men dar. Welche Rolle spie­len ESG-Vorschrif­ten im Transaktionsgeschäft?

Im Trans­ak­ti­ons­ge­schäft bera­ten und unter­stüt­zen wir vornehm­lich nicht börsen­no­tierte Unter­neh­men. Da berei­tet der Umset­zungs­auf­wand für die Einhal­tung neuer ESG-Bestim­mun­gen Sorgen und auch die Sinn­haf­tig­keit mancher ESG-Erwar­tung wird im Mittel­stand oft ange­zwei­felt. Man muss da Ruhe rein­brin­gen. In mancher­lei Hinsicht ist ESG bestimmt ein grau­si­ger Papier­ti­ger, aber eine Anlei­tung für nach­hal­ti­ges Denken im Unter­neh­men sollte auch als zeit­ge­mäß aner­kannt werden.

Es führt mittel­fris­tig auch zu Erkennt­nis­sen, neuen Wett­be­werbs­chan­cen und höhe­rer Target-Attrak­ti­vi­tät, das heißt auch bei Finan­zie­rungs­the­men und für den Unter­neh­mens­wert. Viele namhafte Inves­to­ren erwar­ten von Targets, dass sie nach­hal­tig aufge­stellt sind. Weil wir – gerade bei Fami­li­en­ge­sell­schaf­ten – den anwalt­lich engen und persön­li­chen Draht zu Geschäfts­füh­rern und Gesell­schaf­tern, häufig in einer Person, haben, müssen wir hier in der Früh­phase eines Akqui­si­ti­ons­pro­zes­ses ESG-Themen kata­ly­sie­ren – also erläu­tern: was ist wich­tig, was nicht — und Erfor­der­li­ches auch coachen.

2. Welche Rolle spielt Daten­schutz und Daten­si­cher­heit heute bei Transaktionen?

Beim Daten­schutz müssen wir schlicht wach­sam sein. Gerade im Due Dili­gence Prozess spielt der Schutz von Perso­nen- und Unter­neh­mens­da­ten eine große Rolle. Aber auch bei der Umset­zung der Trans­ak­tion, insbe­son­dere beim Asset-Deal, ist es für das über­neh­mende Unter­neh­men heraus­for­dernd, bei der Anspra­che der Geschäfts­kun­den alle einschlä­gi­gen Bestim­mun­gen einzu­hal­ten. Wenn etwa die Über­tra­gung von Kunden­da­ten ein Bestand­teil der Trans­ak­tion ist, muss man als Anwalt, gerade bei Inves­to­ren aus dem EU-Ausland, sehr für ein gutes Verständ­nis im Hinblick auf die EU-Daten­schutz­re­geln werben.

Beim Thema Daten­si­cher­heit sind wir recht gut aufge­stellt. Natür­lich muss die Kommu­ni­ka­tion zwischen Anwalt und Mandant hürden­frei funk­tio­nie­ren, aber sobald vertrau­li­che Infor­ma­tio­nen über­mit­telt werden, heißt es „safety first“ . Dafür haben wir für unsere IT eine studierte Infor­ma­ti­ke­rin einge­stellt, die uns und alle Prozesse auf einen guten Stand gebracht hat und auf immer neue Entwick­lun­gen hinweist. Daten­si­cher­heit wird bei uns großgeschrieben.

3. Haver & Mailän­der feiert kommen­des Jahr sein 60. Jubi­läum. Wie muss sich das Team verän­dern? Macht sich die Gene­ra­tion Z bemerkbar?

Wir gehen Rich­tung dritte Gene­ra­tion. Vor 60 Jahren haben Herr Haver und mein Vater die Kanz­lei gegrün­det. Jetzt sind wir 60 Jahre jung, im Alters­durch­schnitt tatsäch­lich viel jünger als alt. Erfreu­li­cher­weise ist unsere Kanz­lei auf dem Radar der jungen Juris­ten. Wir bekom­men viele hervor­ra­gende Bewer­bun­gen und haben die Qual der Wahl. Die Gene­ra­tion Z erle­ben wir hier top moti­viert! Klar ist das Arbeits­pen­sum und ‑umfeld heute ein ande­res als vor 25 Jahren, aber es ist doch fast alles anders.

Wir sind gut aufge­stellt, die ehrgei­zi­gen Berufs­ein­stei­ger suchen sich schnell ihre Bera­tungs­ni­schen, z.B. habe ich zuletzt manches über die Fall­stri­cke bei der digi­ta­len Trans­for­ma­tion oder bei Trans­ak­tio­nen mit Medi­zin­pro­dukte-Unter­neh­men gelernt. Und ich denke, dass unsere Ausrich­tung, möglichst nur junge Kolle­gin­nen und Kolle­gen einzu­stel­len, denen wir den Sprung in die Part­ner­schaft zutrauen, und junge Kolle­gin­nen und Kolle­gen früh, direkt und verant­wor­tungs­voll in die Mandats­ar­beit einzu­bin­den, zeit­ge­mäß ist. Jeden­falls schei­nen wir dank der Quali­tät unse­rer jungen Mann­schaft hier auf dem rich­ti­gen Weg zu sein.

 

Über Dr. Peter Mailänder

Geschäfts­füh­ren­der Part­ner der Kanz­lei HAVER & MAILÄNDER seit 2013 und  schwer­punkt­mä­ßig in den Berei­chen Gesell­schafts­recht und M&A tätig. Er vertritt inter­na­tio­nale Konzerne ebenso wie mittel­stän­di­sche Unter­neh­men. Für seine Fähig­keit, Gesell­schaf­ten zu struk­tu­rie­ren und Ausein­an­der­set­zun­gen zu beglei­ten sowie M&A‑Transaktionen zu einem erfolg­rei­chen Abschluss zu brin­gen, ist Peter Mailän­der mehr­fach ausge­zeich­net worden.

Aktu­ell ist Peter Mailän­der Mitglied in Stif­tungs- und mehre­ren Aufsichts­gre­mien sowie Refe­rent verschie­de­ner gesell­schafts­recht­li­cher Themen.

pm@haver-mailaender.de

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