Vorbereitung für eine neue Unternehmensfinanzierung
Der Unternehmer sollte die Unternehmensfinanzierung als ein Projekt betrachten. Dies bedeutet, dass eine gründliche Vorbereitung nötwendig ist und ein konkreter Projektplan erstellt werden muss, aus dem sich ganz konkret die Zielsetzung, der Betrag, die logische Unternehmensplanung, die Mittelverwendung und die Kapitaldienstfähigkeit ergeben müssen.
Tödlich sind Spontananträge bei einer Bank nach dem Motto „… wenn wir so TEUR 500 bekommen könnten, können wir uns freischwimmen…“. Grundvoraussetzung ist, dass der Unternehmer eine detaillierte Planungsrechnung mit Ergebnisplan, Liquiditätsplanung und Bilanzpostenplanung erstellt, aus der sich zwingend auch die Kapitaldienstfähigkeit ergeben muss.
Hier muss geprüft werden, ob das Unternehmen zum Beispiel kapitalmarkfähig ist, ob der Unternehmer die dann erhöhte Informationspflichten oder gar Publizitätsanforderungen erfüllen kann oder will und welche Mitspracherechte er beispielsweise bereit ist, einzuräumen.
Bei öffentlich-rechtlichen Finanzierungshilfen bedarf es ebenfalls einer sehr gründlichen Vorbereitung. Das Unternehmen muss darlegen, dass es genau den in der jeweiligen Richtlinie festgelegten Finanzierungszweck erfüllt, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden und in der Regel sich das Unternehmen nicht als ein ‘Unternehmen in Schwierigkeiten’ darstellt. Außerordentlich hilfreich und zeitsparend ist häufig, wenn das Unternehmen sich hierbei von einem Berater begleiten lässt, der die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Finanzhilfen bereits genau kennt und möglichst auch die jeweiligen Ansprechpartner.