Die größten Fehler bei Managementbeteiligungen
Man erlebt in der Praxis immer wieder Fehler, die sowohl bei dem Prozess, als auch bei der konkreten Strukturierung gemacht werden, und die dazu führen können, dass der eigentlich positive Effekt der Management-Beteiligung nicht zum Tragen kommt oder sich sogar ins Negative verkehrt. Das betrifft u.a. steuerliche Themen, die sorgfältig behandelt werden müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Denn letztlich sind Management-Beteiligungen Kapitalinvestments mit einem Verlustrisiko und gerade keine Vergütung. Es können aber auch Probleme aus IFRS 2 drohen, denn IFRS 2 regelt die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen.
Ein Hemmschuh in den schnell getakteten Transaktionen kann auch die Komplexität der vorgelegten Vertragsdokumentation zu Management-Beteiligungen sein. In Zeiten, in denen teilweise schon das Termsheet zur Management-Beteiligung 20 Seiten lang ist, kann sich ein Private Equity-Investor Vorteile durch kurze, knappe und in klar verständlicher Sprache verfasste Vertragsdokumente verschaffen. Fehler lassen sich leicht vermeiden, wenn man von Anfang an gewisse rechtliche, steuerliche und ökonomische Ankerpunkte beachtet.
Im Rahmen von M&A‑Prozessen mit potenziellen Private Equity-Investoren als Käufer kommt dem Management eine wichtige Rolle zu. Private Equity-Investoren brauchen das Management zur Führung des zu erwerbenden Unternehmens. Der Verkäufer braucht das Management, um einen strukturierten Verkaufsprozess zu ermöglichen und das zu verkaufende Unternehmen möglichst gut und umfassend zu präsentieren. Insofern wird das Management auch häufig als dritte Partei im Verkaufsprozess bezeichnet. M&A‑Prozesse sind Zeiten immer schneller und komplexer geworden. Eine Management-Beteiligung sollte heute regelmäßig schon vor Signing der Transaktion (zumindest auf Basis des Termsheets) vereinbart sein.
Das Management braucht Unterstützung bei den sie höchstpersönlich betreffenden Themenkomplexen, wie Garantieerklärungen, Geschäftsführer-Dienstverträgen und eben der Managementbeteiligung. Deswegen sollten dem Management von Anfang an Berater an die Seite gestellt werden, die sich mit der Materie auskennen.
Mangels Erfahrung tendieren die Geschäftsführer der Unternehmen eher dazu, einen breiten Personenkreis in das Beteiligungsprogramm aufzunehmen. Hier sollte der Finanzinvestor seine Erfahrungswerte unbedingt einbringen. Lieber sollte man weniger Personen beteiligen, diese dann aber richtig. Investitionsbeträge unter EUR 30.000 bis EUR 50.000 sind nicht sinnvoll, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Ausnahmen bestätigen die Regel, beispielsweise bei Teilnehmern aus Schwellenländern.