24. Juni 2011
Eine ausgewogene Finanzierung stellt immer einen ganz wesentlichen Baustein des Unternehmenserfolgs dar. Die Palette der Finanzierungs-produkte hat sich für den Mittelstand in den letzten Jahren erheblich vergrößert und birgt eine Vielzahl von Voraussetzungen, die von Unternehmen erfüllt werden müssen. Dr. Michael Bormann begleitet das gesamte Spektrum vom Bankdarlehen, Mezzanine, Beteiligungskapital bis zur Eigenemission von Unternehmens-anleihen ab 5 Mio. Euro und die Börsengängen.
Dazu 3 Fragen an Gründungspartner der Sozietät bdp Borman Demant & Partner, Berlin und bdp Venturis Management Consultants, Berlin / Hamburg www.bdp-sozietaet.de und www.bdp-venturis.de
1. Wie kann der Prozess einer neuen Unterehmensfinanzierung optimal vorbereitet werden?
Der Unternehmer sollte die Unternehmensfinanzierung als ein Projekt betrachten. Dies bedeutet, dass eine gründliche Vorbereitung nötwendig ist und ein konkreter Projektplan erstellt werden muss, aus dem sich ganz konkret die Zielsetzung, der Betrag, die logische Unternehmensplanung, die Mittelverwendung und die Kapitaldienstfähigkeit ergeben müssen.
Tödlich sind Spontananträge bei einer Bank nach dem Motto „… wenn wir so TEUR 500 bekommen könnten, können wir uns freischwimmen…“. Grundvoraussetzung ist, dass der Unternehmer eine detaillierte Planungsrechnung mit Ergebnisplan, Liquiditätsplanung und Bilanzpostenplanung erstellt, aus der sich zwingend auch die Kapitaldienstfähigkeit ergeben muss.
2. Was muß ein Unternehmer insbesondere beachten, wenn er sich für eine alternative Finanzierungsform (zum Bankkredit) entscheidet?
Hier muss geprüft werden, ob das Unternehmen zum Beispiel kapitalmarkfähig ist, ob der Unternehmer die dann erhöhte Informationspflichten oder gar Publizitätsanforderungen erfüllen kann oder will und welche Mitspracherechte er beispielsweise bereit ist, einzuräumen.
3. Welche Erfahrungen haben Sie mit öffentlichrechtlichen Finanzierungshilfen der einzelnen Bundesländer gemacht?
Bei öffentlich-rechtlichen Finanzierungshilfen bedarf es ebenfalls einer sehr gründlichen Vorbereitung. Das Unternehmen muss darlegen, dass es genau den in der jeweiligen Richtlinie festgelegten Finanzierungszweck erfüllt, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden und in der Regel sich das Unternehmen nicht als ein ‘Unternehmen in Schwierigkeiten’ darstellt. Außerordentlich hilfreich und zeitsparend ist häufig, wenn das Unternehmen sich hierbei von einem Berater begleiten lässt, der die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Finanzhilfen bereits genau kennt und möglichst auch die jeweiligen Ansprechpartner.