ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe
Foto: M. Bormann | bdp Borman Demant & Partner

Vorbereitung für eine neue Unternehmensfinanzierung

Dazu 3 Fragen an M. Bormann

bdp Borman Demant & Partner
Foto: M. Bormann | bdp Borman Demant & Partner
24. Juni 2011

Eine ausge­wo­gene Finan­zie­rung stellt immer einen ganz wesent­li­chen Baustein des Unter­neh­mens­er­folgs dar. Die Palette der Finan­­zie­rungs-produkte hat sich für den Mittel­stand in den letz­ten Jahren erheb­lich vergrö­ßert und birgt eine Viel­zahl von Voraus­set­zun­gen, die von Unter­neh­men erfüllt werden müssen. Dr. Michael Bormann beglei­tet das gesamte Spek­trum vom Bank­dar­le­hen, Mezza­nine, Betei­li­gungs­ka­pi­tal bis zur Eigen­emis­sion von Unter­­neh­­mens-anlei­hen ab 5 Mio. Euro und die Börsengängen.


Dazu 3 Fragen an Grün­dungs­part­ner der Sozie­tät bdp Borman Demant & Part­ner, Berlin und bdp Ventu­ris Manage­ment Consul­tants, Berlin / Hamburg www.bdp-sozietaet.de und www.bdp-venturis.de

1. Wie kann der Prozess einer neuen Untereh­mens­fi­nan­zie­rung opti­mal vorbe­rei­tet werden?

Der Unter­neh­mer sollte die Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung als ein Projekt betrach­ten. Dies bedeu­tet, dass eine gründ­li­che Vorbe­rei­tung nötwen­dig ist und ein konkre­ter Projekt­plan erstellt werden muss, aus dem sich ganz konkret die Ziel­set­zung, der Betrag, die logi­sche Unter­neh­mens­pla­nung, die Mittel­ver­wen­dung und die Kapi­tal­dienst­fä­hig­keit erge­ben müssen.

Tödlich sind Spon­tan­an­träge bei einer Bank nach dem Motto „… wenn wir so TEUR 500 bekom­men könn­ten, können wir uns frei­schwim­men…“. Grund­vor­aus­set­zung ist, dass der Unter­neh­mer eine detail­lierte Planungs­rech­nung mit Ergeb­nis­plan, Liqui­di­täts­pla­nung und Bilanz­pos­ten­pla­nung erstellt, aus der sich zwin­gend auch die Kapi­tal­dienst­fä­hig­keit erge­ben muss.

2. Was muß ein Unter­neh­mer insbe­son­dere beach­ten, wenn er sich für eine alter­na­tive Finan­zie­rungs­form (zum Bank­kre­dit) entscheidet?
Hier muss geprüft werden, ob das Unter­neh­men zum Beispiel  kapi­tal­mark­fä­hig ist, ob der Unter­neh­mer die dann erhöhte Infor­ma­ti­ons­pflich­ten oder gar Publi­zi­täts­an­for­de­run­gen erfül­len kann oder will und welche Mitspra­che­rechte er beispiels­weise bereit ist, einzuräumen.
3. Welche Erfah­run­gen haben Sie mit öffent­lich­recht­li­chen Finan­zie­rungs­hil­fen der einzel­nen Bundes­län­der gemacht?
Bei öffent­lich-recht­li­chen Finan­zie­rungs­hil­fen bedarf es eben­falls einer sehr gründ­li­chen Vorbe­rei­tung. Das Unter­neh­men muss darle­gen, dass es genau den in der jewei­li­gen Richt­li­nie fest­ge­leg­ten Finan­zie­rungs­zweck erfüllt, dass die Mittel ordnungs­ge­mäß verwen­det werden und in der Regel sich das Unter­neh­men nicht als ein ‘Unter­neh­men in Schwie­rig­kei­ten’ darstellt. Außer­or­dent­lich hilf­reich und zeit­spa­rend ist häufig, wenn das Unter­neh­men sich hier­bei von einem Bera­ter beglei­ten lässt, der die Struk­tu­ren der öffent­lich-recht­li­chen Finanz­hil­fen bereits genau kennt und möglichst auch die jewei­li­gen Ansprechpartner.

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