Venture Debt im deutschen Markt – Abgrenzung zum Rechtsinstitut des Gesellschafterdarlehens und gleichgestellter Drittdarlehen
Venture Debt, das heisst Risikodarlehen, sind ein in der deutschen Venture Capital und Startup-Szene noch relativ neues und innovatives Finanzierungsinstrument. In der Sache handelt es sich um eine – aus dem angloamerikanischen Raum stammende – Form der Fremdkapitalfinanzierung, die von spezialisierten Anbietern, zumeist Private Debt Fonds, an geeignete Wachstumsunternehmen vergeben wird. Im aktuell schwierigen Marktumfeld für Equity-Runden kann Venture Debt künftig eine noch größere Rolle bei der Finanzierung von Innovationen spielen als bislang. Bei der Gestaltung der Vertragsdokumentation ist bei deutschen Deals darauf zu achten, dass Venture Darlehen hinreichend deutlich vom Rechtsinstitut des Gesellschafterdarlehens und insbesondere von sog. gleichgestellten Drittdarlehen abgegrenzt werden.
Venture Loans sind regelmäßig keine stand-alone Finanzierungslösung, sondern ein Finanzierungsinstrument, das komplementär zu Eigenkapital (Equity) Finanzierungsrunden eingesetzt wird. Häufig werden Venture Loans zwischen zwei Finanzierungsrunden aufgenommen, um die weitere Unternehmensentwicklung bis zum Erreichen eines nächsten bewertungsrelevanten Meilensteins zu finanzieren. Ein anderes Anwendungsbeispiel für Venture Debt ist die Bridge Finanzierung von Later Stage Startups bis zu einem geplanten IPO oder Exit, ohne eine (weitere) Verwässerung der Bestandsinvestoren auf dem Weg dorthin.
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