AIFM — status quo und Handlungsoptionen
Jeder Private Equity-Fonds sollte nun überprüfen, ob und wie er zukünftig reguliert sein wird. Ab 22. Juli 2013 kann zum Beispiel ein Fund Raising einen Erlaubnisantrag bedingen. Um eventuelle Zeitverzögerungen zu vermeiden, sollte man daher früh in die Planung der Zukunft einsteigen.
Das AIFM-Steueranpassungsgesetz ist vorerst gescheitert, da der Bundesrat nicht zugestimmt hat. Dadurch wird dem Investmentsteuergesetz am 22. Juli 2013 der Anwendungsbereich entzogen werden und es ist ab dem 22. Juli 2013 nicht mehr anwendbar. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird diese Lücke im Herbst geschlossen werden.
Inländische Private Equity-Fonds in der Rechtsform einer KG fallen derzeit nicht unter das Investmentsteuergesetz und auch ausländische Private Equity-Fonds fallen in der Regel nicht unter dieses Gesetz, so dass sich diese Lücke im Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes nicht auswirken sollte.