Entwicklung von Kreditfonds in Deutschland und Europa
In Deutschland waren Direktkredite von Fonds bis vor kurzem nicht möglich. Den Weg dafür ebnete im letzten Jahr zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die per Verlautbarung vom 12. Mai 2015 ihre Verwaltungspraxis geändert hat: Direktkredite sind danach unter bestimmten Bedingungen möglich.
Im März 2016 wurde mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz in Deutschland eine neue Rechtsgrundlage (Änderungen im KAGB) geschaffen, die die Direktvergabe von Krediten an Unternehmen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zu den Bedingungen zählen insbesondere: Kreditvergabe nur durch geschlossene Fonds. Das Leverage dieser Fonds ist begrenzt. Kredite dürfen nicht an Verbraucher vergeben werden. Der Fonds muss über eine angemessene Organisation zur Risikokontrolle verfügen.
Der Bankenverband vertritt die Position, dass die Finanzierung von wettbewerbsfähigen Unternehmen und Projekten nur mit einem System aus leistungsfähigen Banken gelingen kann, ergänzt durch einen leistungsfähigen Kapitalmarkt. Die Intermediation der Banken im Rahmen der Unternehmensfinanzierung spielt eine wichtige und stabilisierende Rolle und ermöglicht eine ganzheitliche und dauerhafte Kundenbeziehung, wie sie Nicht-Banken und damit auch kreditvergebende Fonds nicht in vergleichbarer Weise erfüllen.
Wenn im Rahmen einer europäischen Harmonisierung der Vorgaben für darlehensvergebende AIFs (AIFs sind bspw. Immobilienfonds, Hedge Funds und Private Equity Fonds, Anmerk. Der Redaktion) nun die aktive und direkte Darlehensvergabe an Unternehmen auch für AIFs in Deutschland gestattet wird, dann sollten diese AIFs im gleichen Schritt ebenfalls adäquat reguliert und beaufsichtigt werden.
Investoren von kreditvergebenden Fonds sind i.d.R. Versicherungen, Pensionskassen und andere Kapitalsammelstellen. Aktuell ist die Rolle von Kreditfonds in der Unternehmensfinanzierung in Deutschland kaum relevant. Allerdings ist bei einer unzureichenden Regulierung damit zu rechnen, dass das Volumen der von Kreditfonds vergebenen Unternehmenskredite mittelfristig erhebliche Ausmaße annehmen kann und Kreditfonds-Darlehen dann nicht mehr nur eine mögliche „ergänzende Finanzierung“ darstellen, sondern eine systemrelevante Größe einschließlich systemrelevanter Risiken erreichen. Aus diesem Grund sehen wir den dringenden Bedarf, risikoadäquate Vorgaben für die Darlehensvergabe von AIFs zu formulieren, die mit den bankaufsichtlichen Regelungen vergleichbar sind und gleichzeitig den Risiken von Kreditfonds Rechnung tragen. Anderenfalls würden bestehende finanzmarktstabilisierende Regelungen konterkariert.
Je stärker sich der Leverage von AIFs dem Leverage Ratio von Banken annähert, desto stärker sollten prinzipiell auch die Regulierungsanforderungen denjenigen von Kreditinstituten angepasst werden. Unter Stabilitätsaspekten müssen die Anforderungen an das Kreditrisikomanagement angemessen sein und, wie bei Banken auch, den gesamten Kreditlebenszyklus über die reine Kreditvergabe hinaus abdecken.